Année politique Suisse 2005 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
print
Unternehmensbesteuerung
In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Heberlein (fdp, ZH), das sich gegen die Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding richtet – gegen den Antrag des Bundesrates, der auf die unmittelbar bevorstehende Publikation der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II hinwies [14]. Ende Juni präsentierte er die entsprechende Vorlage, nachdem die Vernehmlassung im Vorjahr keine klare Mehrheit für eines der drei Modelle ergeben und das EFD darauf intensive Gespräche mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Risikokapital und die KMU steuerlich zu entlasten: Nach geltendem Recht unterstehen ausgeschüttete Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens der Gewinnsteuer, anschliessend auf der Ebene des Aktionärs, der den Gewinn in Form von Dividenden erhält, der Einkommenssteuer. Neu sollen Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80% statt wie bisher zu 100% erfasst werden, bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen zu 60%. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach kantonalem Recht. Für die KMU sieht die Reform Erleichterungen bei Restrukturierungen sowie bei der Liquidation und der Übertragung von Personengesellschaften vor. Kurzfristig muss der Bund mit Mindererträgen von rund 40 Mio Fr. rechnen, längerfristig ergeben sich Mehrerträge von rund 55 Mio Fr. Die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden hängen weitgehend von den Entscheidungen der Kantone ab [15].
 
[14] AB SR, 2005, S. 592 ff.; siehe auch die noch nicht behandelten Motionen 04.3457 der FDP-Fraktion und 04.3600 Baumann (svp, TG).
[15] BBl, 2005, S. 4733 ff.; Presse vom 24.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 107. Siehe auch die Antwort des BR auf eine dringliche Interpellation Reimann (svp, AG) in AB SR, 2005, S. 848 ff.; TA, 23.7.05.