Année politique Suisse 2005 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Beherbergungsleistungen
In Ausführung einer parlamentarischen Initiative seiner WAK billigte der Ständerat diskussionslos eine Verlängerung des Sondersteuersatzes von 3,6% (statt 7,6%) für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2010; die Frist läuft Ende 2006 aus. Im Nationalrat scheiterte ein von der Linken eingebrachter Nichteintretensantrag, und in der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer im Einklang mit dem Bundesrat dem Ständerat an. Hauptargument für die Weiterführung des Sondersatzes war die von der Regierung in Aussicht gestellte Mehrwertsteuerreform; der Hotellerie könne eine zweimalige Umstellung innert weniger Jahre nicht zugemutet werden, zudem käme die volkswirtschaftlich bedeutsame Tourismusbranche auch in den Nachbarländern in den Genuss von steuerlichen Privilegien. Die von der Linken bekämpfte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 42:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Ständerat resp. 118:55 Stimmen bei 10 Enthaltungen im Nationalrat [28].
 
[28] BBl, 2005, S. 5771 ff. (WAK-SR) und 5781 ff. (BR); AB SR, 2005, S. 847 f. und 1224; AB NR, 2005, S. 1887 ff. und 2003; BBl, 2005, S. 7277; NF, 15.12.05; vgl. SPJ 2003, S. 135; siehe auch die Antwort des BR auf eine Einfache Anfrage Gysin (sp, BS) in AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 204 f. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).