Année politique Suisse 2005 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Mehrwertsteuer-Gesetz
Im Frühjahr stimmte der Ständerat oppositionslos einer Motion Hess (fdp, OW) zu, welche einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Ess- und Trinkwaren verlangt, die im Rahmen von gastgewerblichen Lieferungen abgegeben werden. Bundesrat Merz kündigte im Sinne eines Fernziels die Einführung eines Einheitssatzes für die Mehrwertsteuer an [29].
In der Herbstsession überwies die kleine Kammer zwei Motionen ihrer WAK und eine vom Nationalrat im Vorjahr gebilligte Motion der CVP-Fraktion zur Vereinfachung des Mehrwertsteuergesetzes. Die Verordnungen zur MWSt umfassen über 2000 Seiten. Mit der Forderung nach dem Abbau aller 25 Ausnahmen resp. ihrer Befristung auf fünf Jahre und der Vereinheitlichung der Steuersätze stellte sich das Plenum hinter das Programm des Bundesrates, der laut Finanzminister Merz im Laufe des Winters eine „ideale“ Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung schicken will, wie sie der Bericht „10 Jahre MWSt“ vorsieht. Zur Diskussion stünden neben der Ausmerzung der Ausnahmen die Ablösung der drei MWSt-Sätze zwischen 2,4% und 7,6% durch einen Einheitssatz von ca. 5,5% [30].
In der Folge trat der Ständerat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte [31]. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz [32].
 
[29] AB SR, 2005, S. 240 f.; TA, 12.3.05.
[30] AB SR, 2005, S. 841 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 110; Presse vom 22.8.05 (siehe auch die Beiträge von Dieter Metzger, ehemaliger Direktor der Eidg. Steuerverwaltung, und von Diego Clavadetscher in NZZ, 22.2. und 28.10.05); siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Wäfler (edu, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 221 f. Die Frist für die Behandlung der Motion 03.3622 Triponez (fpd, BE) betreffend Verringerung der administrativen Belastung bei der MWSt wurde verlängert (AB NR, 2005, S. 1993); siehe auch die noch nicht behandelten Motionen 05.3147 und 05.3302 der SVP-Fraktion.
[31] AB SR, 2005, S. 846; vgl. SPJ 2004, S. 110 f.
[32] AB NR, 2005, S. 347 und 1510 sowie Beilagen III, S. 410 f. Zur unterschiedlichen Besteuerung von Institutionen der Familienbegleitung und der Lebensberatung sowie zur Mehrwertsteuerbefreiung der Veterinärmedizin siehe die Antworten des BR auf eine Frage Meier-Schatz (cvp, SG) und eine Interpellation Darbellay (cvp, VS) in AB NR, 2005, S. 1321 sowie Beilagen IV, S. 280 f.