Année politique Suisse 2005 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Zollgesetz
In der Frühlingssession räumte der Nationalrat die letzten Differenzen beim Zollgesetz aus, indem er sich in allen Punkten der kleinen Kammer anschloss: Beim aktiven Veredelungsverkehr (der Einfuhr von Waren zur Verarbeitung und Wiederausfuhr) gilt künftig das liberalere Äquivalenzprinzip. Damit profitieren nicht nur identische, sondern auch gleichwertige Waren von Zollvergünstigungen; nach dem vom Nationalrat ursprünglich bevorzugten Identitätsprinzip hätten separate Verarbeitungsstrassen eingerichtet werden müssen. Ausnahmen zugunsten inländischer Landwirtschaftsprodukte wurden mit 79:73 Stimmen verworfen. Für den passiven Veredelungsverkehr (dem Export von Waren zur Weiterverarbeitung im Ausland und anschliessendem Reimport) gestand der Rat der verarbeitenden Industrie eine Übergangsfrist bis 2011 zu, um den Strukturwandel abzufedern. Bei der Definition der Grenzzone gilt das Prinzip der Parallelzone, ohne Spezialregelung für die Landwirtschaft; hier hatte der Rat ursprünglich für die Radialzone optiert. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung einstimmig [24].
 
[24] AB NR, 2005, S. 202 ff. und 470; AB SR, 2005, S. 391; BBl, 2005, S. 2285 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 108 f.