Année politique Suisse 2005 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Wohnungsbau und -eigentum
Diskussionslos überwies der Ständerat in der Sommersession eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat angenommene Motion Imfeld (cvp, OW), welche eine
Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die
Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten bis zum Inkrafttreten der NFA verlangt, da die Unterstützung Ende 2005 ausläuft
[12]. Im August legte der Bundesrat eine entsprechende Botschaft vor, und in der Wintersession verabschiedeten die Räte die Fristverlängerung mit 178:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Nationalrat) und 45:0 Stimmen (Ständerat)
[13].
Mit 93:73 Stimmen verwarf der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Kiener Nellen (sp, BE) im Vorprüfungsverfahren, welche die durch das Entlastungsprogramm 2003 bis Ende 2008 sistierte
Wohnbauförderung mit zinslosen Darlehen
in städtischen Gebieten wieder aufnehmen wollte
[14].
Im Oktober veröffentlichte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE), welche eine
Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangt. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer von Anteilsscheinen das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. Die RK schlug im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers vor, da potentielle Käufer oft mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv ansteigen, angelockt würden. Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren geäusserten Kritik verkürzte die RK die Widerrufsfrist von vierzehn auf zehn Tage; diese Annäherung an die im Schweizer Vertragsrecht übliche Frist von sieben Tagen entspricht der in der Europäischen Union verlangten Mindestfrist. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten
[15].
[12]
AB SR, 2005, S. 496 und Beilagen II, S. 44 f.; vgl.
SPJ 2004, S. 150.
[13]
BBl, 2005, S. 5277 ff.;
AB NR, 2005, S. 1629 f. und 2003;
AB SR, 2005, S. 1050 f. und 1224;
BBl, 2005, S. 7479.
[14]
AB NR, 2005, S. 1630 ff.; vgl.
SPJ 2003, S. 184.
[15]
BBl, 2006, S. 2545 ff. und 2571 ff. (BR); vgl.
SPJ 2001, S. 154.
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