Année politique Suisse 2005 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Sozialhilfe
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Opferhilfe
Zwei Jahre nach Beendigung der Vernehmlassung legte der Bundesrat Botschaft und Entwurf für eine Totalrevision des Opferhilfegesetzes vor. Hauptziel ist es, die stetig steigenden Kosten für die Opferhilfe, für welche die Kantone aufkommen müssen, durch griffigere Regeln unter Kontrolle zu bringen und den Anspruch auf Genugtuungsleistungen zu beschränken. Für diese schlägt der Bundesrat einen Maximalbetrag von 70 000 Fr. für Opfer und von 35 000 Fr. für Angehörige vor. Opfer von im Ausland begangenen Straftaten sollen weiterhin Hilfe in Form von Beratung, aber keine Geldleistungen mehr erhalten. Im Gegenzug wird die Frist für die Einreichung von Begehren um Entschädigung und Genugtuung von heute zwei auf fünf Jahre verlängert; die Frist für minderjährige Opfer von Straftaten gegen die physische oder sexuelle Integrität wird zusätzlich ausgedehnt [37].
 
[37] BBl, 2005, S. 7165 ff. Siehe SPJ 2003, S. 219. Da er dies selber so vorsah, war der BR bereit, eine Motion Markwalder (fdp, BE) entgegenzunehmen, welche eine längere Verwirkungsfrist als die geltenden zwei Jahre verlangte; der Vorstoss wurde aber von Stamm (svp, AG) bekämpft und der Entscheid deshalb verschoben (AB NR, 2005, S. 1507).