Année politique Suisse 2005 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Ergänzungsleistungen
Im September verabschiedete der Bundesrat Botschaft und Entwurf zur Ausführungsgesetzgebung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA). Dieser Entwurf enthält unter anderem eine Totalrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen erfordert die Umgestaltung des heutigen Subventionsgesetzes in ein Leistungsnetz. Die Deckung des allgemeinen Existenzbedarfs soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrates zu 5/8 durch den Bund und zu 3/8 durch die Kantone getragen werden. Die Ergänzungsleistungen zur Deckung der zusätzlichen Heimkosten sowie der Krankheits- und Behinderungskosten sollen demgegenüber vollumfänglich die Kantone finanzieren [19].
 
[19] BBl, 2005, S. 6029 ff. Allgemein zur NFA siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).