Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Antrag des Bundesrates knapp eine Motion Jenny (svp, GL) unterstützt, welche verlangte, dass der bisher
lebenslange Anspruch auf eine UVG-Invalidenrente mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters durch eine AHV-Rente ersetzt wird. Damit sollte sichergestellt werden, dass UVG-Rentner (wegen des im UVG geltenden automatischen Teuerungsausgleichs) im Alter nicht besser gestellt sind als nicht verunfallte AHV-Bezüger. Vergebens hatte der Bundesrat geltend gemacht, er möchte diese Frage in der anstehenden UVG-Revision vertiefter angehen, um nicht neue Benachteiligungen zu schaffen oder das geltende Koordinationsrecht in Frage zu stellen. Der Nationalrat zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und lehnte die Motion, ab, nahm dafür aber eine Motion seiner Kommission an, welche die Regierung beauftragt, die offenen Fragen abzuklären. Dieser Vorstoss wurde im Einverständnis mit dem Bundesrat auch vom Ständerat verabschiedet
[38].
Diskussionslos und im Einverständnis mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Hochreutener (cvp, BE) an, welche die gesetzliche Verankerung des Fonds der privaten Unfallversicherer zur
Finanzierung des Teuerungsausgleichs verlangt. Der 1984 errichtete Fonds hat den Zweck zu verhindern, dass die gesamten Zinsüberschüsse in die allgemeinen Mittel der Versicherungsgesellschaften fliessen. Ohne gesetzliche Grundlage ist diese Praxis aber nicht gesichert und vom Wohlwollen der Aufsichtsorgane (ehedem BSV, neu BAG) abhängig
[39].