Am 1. Juli trat das im vergangenen Jahr an der Urne angenommene Modell des bezahlten Mutterschaftsurlaubs mit seinen 14 Wochen Urlaub und 80% Lohnersatz bei höchstens 172 Fr. pro Tag in Kraft. Von Anfang an war klar, dass dieses Modell auch weitergehende Leistungen zulässt, beispielsweise im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen oder in öffentlichen Verwaltungen, die schon bisher grosszügigere Leistungen als die nun gesetzlich verankerten anwendeten. Die Frauenvertreterinnen der Grünen, der EVP und der LP sowie der Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP appellierten an öffentliche und private Arbeitgeber,
keine Nivellierung nach unten vorzunehmen. Die Verliererin der Volksabstimmung, die SVP, setzte sich, teilweise mit Unterstützung der FDP, hingegen dafür ein, dass die Leistungen der Kantone auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückgeschraubt werden. In den Kantonen Thurgau und Uri konnte sie erste Erfolge verbuchen, in anderen Kantonen reichte sie entsprechende Vorstösse ein
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