Gegen den Willen des Bundesrates, der auf einen Systembruch beim Begriff der Vermittlungsfähigkeit verwies, nahm der Ständerat mit nur einer Gegenstimme eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission an, die verlangt, dass der Bundesrat die relevanten rechtlichen Grundlagen, vor allem das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung, dergestalt ändert, dass junge Lehr- und Schulabgänger, die bisher infolge bevorstehender
militärischer Dienstleistungen (RS, Durchdienen, Zivildienst) als unvermittelbar galten, in der Phase bis Dienstbeginn eine Arbeitslosenentschädigung beziehen können
[41].