Année politique Suisse 2005 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Flüchtlingspolitik
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Im Berichtsjahr lancierte das BFM Rückkehrhilfeprogramme für Asylsuchende aus Nigeria, Sierra Leone, Guinea, Burkina Faso und Mali (für die Balkanstaaten, die Demokratische Republik Kongo und für Angola laufen bereits entsprechende Programme). Um die Reintegration zu fördern, zahlt das BFM Erwachsenen und Minderjährigen 2000 Fr. resp. 1000 Fr. (Nigeria) aus, für Rückkehrwillige in die anderen Staaten die Hälfte dieser Beträge. Zusätzlich finanziert der Bund bei Bedarf Kleinprojekte oder Ausbildungsmassnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung mit [22].
Im September gab das EJPD eine Teilrevision der Asylverordnung in die Vernehmlassung. Damit beabsichtigt der Bundesrat, vorläufig aufgenommene Asylsuchende stellensuchenden Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsbewilligung gleichzustellen und ihnen so den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, damit sie weniger Sozialhilfe beanspruchen; 90% der vorläufig Aufgenommenen blieben in der Schweiz, doch liege ihre Erwerbsquote nur bei 34%. Aufgrund der sinkenden Asylgesuchszahlen will die Regierung zudem den pauschalen Beitrag des Bundes an die Betreuungskosten der Kantone für Asylsuchende von rund 67 Mio auf 40,2 Mio Fr. reduzieren. Schliesslich sollen die Asylverfahren beschleunigt und die Empfangszentren besser ausgelastet werden, indem zumindest in einfacheren Fällen die Asylentscheide wenn möglich schon in den Empfangsstellen gefällt werden, weshalb die Höchstdauer für den dortigen Aufenthalt von 30 auf 60 Tage verlängert werden soll [23].
Nach heftigen Protesten der Kantone einigten sich die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Ende Jahr mit Bundesrat Blocher beim umstrittenen Kostenschlüssel für das Asylwesen auf einen Kompromiss. Ursprünglich hatte Blocher den Kantonen die Kosten nach dem Bestand der betreuten Personen ausrichten und gleichzeitig den Sockelbeitrag zur Erhaltung einer gewissen Reserve an Betreuungsstrukturen und die bisherige Verzögerung der Reduktion bei sinkenden Asylzahlen aufheben wollen, um 26,8 Mio Fr. pro Jahr einzusparen. Nun bleibt es bei den bisherigen Pauschalen. Mit der Erhöhung der Nothilfepauschale von lediglich 600 auf 1800 Fr. sind die Kosten der Kantone jedoch nicht voll gedeckt; die Konferenz der Justizdirektoren hatte eine Erhöhung auf 4200 Fr. gefordert. Das EJPD anerkannte ausdrücklich, dass auch Unterkunfts- und Personalkosten anfallen. Deshalb wollen die Kantone und das EJPD bis zum Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes voraussichtlich am 1.1.2007 ein neues Berechnungsmodell mit einer Globalpauschale (Betreuungs- und Sozialhilfekosten) ausarbeiten [24].
 
[22] NZZ, 12.1. und 10.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 208; siehe auch die Antworten des BR auf eine Interpellation Müller-Hemmi (sp, ZH) und eine Anfrage Roth-Bernasconi (sp, GE) in AB NR, 2005, Beilagen I, S. 429 f. und Beilagen IV, S. 199 f.
[23] Presse vom 15.9.05. Wegen der sinkenden Zahl von Asylsuchenden wurden schweizweit zahlreiche Durchgangszentren und Heime geschlossen, was zur Aufhebung der Arbeitsstellen von rund 300 Personen führte (NZZ und QJ, 29.3.05; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Rennwald (sp, JU) in AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 343 f.).
[24] LT und NZZ, 23.12.05.