Année politique Suisse 2005 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Familienpolitik
Der Nationalrat stimmte einer Änderung des Zivilgesetzbuches zu, mit der die Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im Familien- und Bekanntenkreis besser geschützt werden sollen. Die Vorlage, die auf eine parlamentarische Initiative Vermot (sp, BE) zurückgeht, sieht als Schutzmassnahmen unter anderem ein Kontakt- und Annäherungsverbot vor sowie die Ausweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung [33]. Der Nationalrat überwies den Teil eines Postulats Stump (sp, AG), der einen Bericht über die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Familien verlangte; die Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Bekämpfung dieser Gewalttaten lehnte er hingegen mit finanziellen Argumenten ab [34].
In seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Fehr (sp, ZH) erklärte der Bundesrat, die Integration der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe in das nationale Berufsbildungssystem sei in vollem Gange. Daraus resultierten neue Bildungsangebote und zusätzliche Berufsperspektiven, was sich positiv auf die Qualität der ausserfamiliären Kinderbetreuung und die Entwicklung der familienergänzenden Angebote auswirke. Ausgehend von den Pilotprojekten „Soziale Lehre“ im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses II werde momentan die Einführung der beruflichen Grundbildung „Fachfrau/Fachmann Betreuung“ vorbereitet mit Kinderbetreuung als Fachbereich [35].
In Beantwortung einer Interpellation Rossini (sp, VS) wies der Bundesrat darauf hin, dass Untersuchungen in verschiedenen europäischen Staaten keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Erwerbsbeteiligung von Frauen und den Kinderzahlen ergäben hätten. Zwar gehe eine vermehrte Erwerbsbeteiligung meist mit höheren Kinderzahlen einher, v.a. in den nordischen Staaten, und in denjenigen Ländern, in denen mehr Kinder unter drei Jahren eine Kindertagesstätte besuchten, seien die Geburtenzahlen höher als in übrigen Staaten. Gemäss Bundesrat sollten die politischen Bestrebungen der Schweiz darauf gerichtet sein, die Rahmenbedingungen für die Familien so zu verbessern, dass einerseits die gewünschten Kinder geboren werden können und dass sich andererseits die Frauenerwerbsquote erhöht. Dazu sei ein Wechsel von einer traditionellen zu einer nachhaltigen Familienpolitik nötig, welche die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie verbessert [36].
Eine vom Seco präsentierte, hauptsächlich von der Wirtschaft getragene Studie bei zwanzig Firmen kam zum Schluss, dass sich eine familienorientierte Unternehmenspolitik sowohl für die Volkswirtschaft als Ganzes als auch für den einzelnen Betrieb auszahle. Gemäss Bundesrat Deiss verursache das Fehlen von Massnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie etwa die Unterstützung bei der Kinderbetreuung, die Freistellung von Müttern, Job-Sharing, Teilzeitarbeit oder Telearbeitsplätze, der Gesamtgesellschaft Kosten [37].
Im November gab der Bundesrat bekannt, den Rahmenkredit für die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen für die Periode 2007-2011 von 200 auf 60 Mio Fr. zu reduzieren, da statt der vorgesehenen 100 Mio höchstens 42 Mio Fr. für die Schaffung neuer Krippenplätze beansprucht worden waren; konkret stehen nur 5121 statt der erwarteten 12 000 neuen Krippenplätze zur Verfügung. Die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Fehr (sp) sah den Grund dafür in der Zurückhaltung der Gemeinden, die keine neuen Begehrlichkeiten schaffen wollten, und in den strengen Vorgaben. Laut einer Nationalfondsstudie übersteigt der Bedarf an externer Kindertagesbetreuung das heutige Angebot bei weitem: Basierend auf einer Befragung von 750 Familien mit Kindern im Vorschulalter kam die Untersuchung zum Schluss, dass in der Schweiz rund 50 000 Betreuungsplätze für rund 120 000 Kinder fehlten; das derzeitige Angebot an Tagesfamilien und Kinderkrippen decke die Nachfrage nur zu 40% [38].
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Kinderzulagen
Im Vorfeld der Beratung ihrer Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen“ im Parlament erklärte die Gewerkschaft Travail.suisse, die von ihr geforderte monatliche Zulage von 450 Fr. pro Kind sei finanzierbar, wenn eine moderate Erbschaftssteuer eingeführt würde. Erbschaften sollten – bei einem Freibetrag von 500 000 Fr. – mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden. Bei der derzeitigen Vererbungssumme von jährlich rund 25 Mia Fr. brächte dies Einnahmen von 2,75 Mia Fr., also etwa soviel, wie der Ausbau der Kinderzulagen kostete [39].
Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Volksinitiative der Gewerkschaft Travail.suisse „Für fairere Kinderzulagen“ und den als indirekten Gegenentwurf konzipierten Gesetzesentwurf seiner SGK in Angriff. Das Volksbegehren verlangt eine Zulage von mindestens 450 Fr. monatlich pro Kind, der auf einer bereits 1991 eingereichten parlamentarischen Initiative der ehemaligen Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) basierende Gegenentwurf sieht einen schweizweiten Mindestsatz von 200 Fr. für Kinder bis 16 Jahre und 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre vor. Die SGK beantragte die Ablehnung der Volksinitiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag. Nach ausführlichem Meinungsaustausch wies der Nationalrat einen Nichteintretensantrag der SVP mit 99:80 Stimmen ab. In der Detailberatung, in der die Entscheide in einem ähnlich knappen Stimmenverhältnis ausfielen, beschloss er, gemäss dem Vorschlag der SVP Zahlungen an Kinder im Ausland nach der Kaufkraft im betreffenden Staat zu bemessen. Bei der Höhe der Zulagen (200 Fr. resp. 250 Fr. für Kinder in Ausbildung) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen verschiedene Minderheitsanträge durch, die Minimalsätze von 150 Fr. (tiefste gegenwärtig in einem Kanton ausgerichtete Zulage) bis 450 Fr. (Initiative) vorsahen; der Bundesrat hatte die Festlegung des Ansatzes den Kantonen überlassen wollen. Bezüglich der Finanzierung entschied der Rat, die Kantone sollten bestimmen, ob sie nur die Arbeitgeber oder auch die Arbeitnehmer belasten wollten resp. in welchem Ausmass. Falls der Finanzbedarf 1,5% der massgebenden Einkommen übersteige, soll der darüber liegende Bedarf gemäss einem Einzelantrag Lustenberger (cvp, LU) jedoch durch paritätische Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 100:79 Stimmen bei 8 Enthaltungen an; FDP und SVP lehnten sie grossmehrheitlich ab. Pierre Triponez (fpd, BE) kündigte namens des Gewerbeverbandes an, das Referendum zu ergreifen, falls der Ständerat keine Abstriche an der Vorlage vornehme. Sukkurs erhielt er vom Vizedirektor des Arbeitgeberverbandes [40].
Nachdem der Ständerat mit 22:21 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, entschlackte und vereinfachte er sie auf Wunsch der Kantone und Berufsverbände. Mit demselben knappen Stimmenverhältnis folgte er einem FDP-SVP-Minderheitsantrag und verzichtete entgegen dem Nationalrat darauf, eine Mindesthöhe für die Kinderzulagen festzulegen; die Kantone und nicht wie vom Nationalrat vorgesehen der Bundesrat sollten auch die Anpassung der Ansätze an die Teuerung vornehmen. Indem die kleine Kammer die Selbständigerwerbenden vom Anspruch auf Kinderzulagen ausschloss, brach sie mit dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“; mit Stichentscheid des Präsidenten bestätigte sie jedoch den Anspruch von Nichterwerbstätigen bis zu einer Einkommensobergrenze von 30 000 Fr.; eine Minderheit hatte die Regelung dieser Frage ebenfalls den Kantonen überlassen wollen. Entgegen dem Bundesrat beschloss der Ständerat zudem, dass für die Höhe der Zulage der Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens massgeblich sei und nicht wie gemäss nationalrätlicher Version der Niederlassungsort der Filiale. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 21:21 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen [41].
In zweiter Lesung hielt der Nationalrat mit 97:86 Stimmen an seinem früheren Beschluss für einen materiell harmonisierten Mindestbetrag von 200 Fr. für Kinder und von 250 Fr. für Jugendliche in Ausbildung fest; er wollte auch Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen Kinderzulagen zukommen lassen; stimmte aber der Festlegung einer Einkommensobergrenze durch die Kantone zu [42].
Der Verein „Familie 3plus“ reichte seine in der Unterschriftensammlung gescheiterte Volksinitiative als Petition ein. Das Begehren wollte kinderreiche Familien steuerlich entlasten und verlangte konkret Steuerabzüge von 13 000 Fr. pro Kind und 15 000 Fr. für Familienarbeit [43].
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Ehe- und Scheidungsrecht
Nach ausführlicher Diskussion überwies der Nationalrat mit 136:44 Stimmen gegen den Widerstand eines Teils der Linken ein Postulat Wehrli (cvp, SZ), welches verlangt, dass unverheiratete und geschiedene Eltern in der Regel das gemeinsame elterliche Sorgerecht für die Kinder erhalten sollen, auch wenn ein Elternteil nicht damit einverstanden ist. Gemäss geltender Praxis erhält bei einer Trennung meistens die Mutter das Sorgerecht zugesprochen, was laut Wehrli Männer bevorteile, die sich vor der Verantwortung für ihre Kinder drücken und die schlechte Beitragszahler sind. Einige SP- und grüne Nationalrätinnen und Nationalräte hatten gefordert, nicht nur von der elterlichen Sorge als Recht zu sprechen, sondern als verbindliche Pflicht, welche auf beide Elternteile gleich zu verteilen sei [44].
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil müssen Richterinnen und Richter Scheidungskinder ab dem Alter von sechs Jahren anhören [45].
Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der SPK-NR ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und -inkasso auszuarbeiten, um die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen auszugleichen. Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen, weil er die kantonale Gesetzgebung nicht konkurrenzieren wollte [46].
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Alternative Lebensformen
Am 5. Juni billigten die Stimmberechtigten mit 58% Ja das Partnerschaftsgesetz, gegen das die EVP und die EDU das Referendum ergriffen hatten. Die Kampagne vermochte keine grossen Wellen zu schlagen; die SVP hatte zwar die Nein-Parole ausgegeben, trat aber kaum in Erscheinung. Appenzell Innerrhoden, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau und das Wallis lehnten die Vorlage ab. Das neue Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft beim Zivilstandesamt eintragen zu lassen. Damit erlangen sie versicherungs-, berufsvorsorge-, erb- und steuerrechtlich dieselbe Rechtsstellung wie heterosexuelle Paare, Adoption und Fortpflanzungsmedizin bleiben ihnen jedoch verwehrt. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft [47] .
Partnerschaftsgesetz
Abstimmung vom 5. Juni 2005

Beteiligung: 56,5%
Ja: 1 559 848 (58,0%)
Nein: 1 127 520 (42,0%)

Parolen:
Ja: CVP (4*), FDP (1*), SP, CSP, GP, LP, PdA; SGB, evang. Kirchenbund, kath. und evang. Frauenbund, Alliance F.
Nein: SVP (*3), EVP, EDU, SD; Schweiz. Bischofskonferenz, Schweiz. Evang. Allianz.
Stimmfreigabe: Lega.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gemäss Vox-Analyse nahmen jüngere Personen und solche, die weniger intensiv am religiösen Leben teilnehmen, die Vorlage eher an als ältere und stark religiöse Menschen, wobei die Konfession keine Rolle spielte. Einen Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch der gesellschaftliche Status und das Bildungsniveau: Hochschulabsolventinnen und -absolventen befürworteten das Partnerschaftsgesetz eher als Personen mit Grundschulausbildung. Die Mehrheit der Sympathisantinnen und Sympathisanten der SP (81%), der FDP (63%) und der CVP (55%) folgten der Ja-Parole ihrer Partei; bei der CVP hatten drei Sektionen (FR, TI und Unterwallis) die Nein-Parole herausgegeben und jene von Neuenburg hatte Stimmfreigabe beschlossen. Auch die Anhängerschaft der SVP beachtete trotz drei abweichenden Kantonalsektionen (BE, GR und ZG) zu 60% die Nein-Empfehlung der nationalen Partei. Die Analyse der Stimmmotive zeigte, dass die überwiegende Zahl der Stimmenden sich weniger mit den konkreten Bestimmungen der Vorlage auseinandergesetzt, sondern vielmehr einen grundsätzlichen Entscheid für oder gegen eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung homosexueller Paare gefällt hatte [48].
 
[33] BBl, 2005, S. 6871 ff. und 6897 ff. (BR); AB NR, 2005, S. 1958 ff.; vgl. SPJ 2001, S. 211.
[34] AB NR, 2005, S. 1975.
[35] AB NR, 2005, Beilagen II, S. 178 ff.
[36] AB NR, 2005, Beilagen I, S. 473 ff.
[37] Presse vom 1.11.05; zur Kritik einer Studie der Credit Suisse an der Familienpolitik des BR siehe Presse vom 24.8.05.
[38] LT und TA, 1.2.05 (Zahl der Krippenplätze); Presse vom 28.6. (Nationalfondsstudie) und 17.11.05 (BR).
[39] NLZ und SGT, 22.1.05; Lib., 25.1.05.
[40] AB NR, 2005, S. 264 ff., 288 ff., 321 ff. und 329 ff.; AZ, 7.3.05 (Streitgespräch zwischen Nationalrätin Jacqueline Fehr (sp, ZH) und Arbeitgeberdirektor Peter Hasler); SGT, 9.3.05; LT, 10.3.05; Presse vom 11.3. und 16.3.05; vgl. SPJ 2004, S. 213. Der Rat stimmte einer Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative zu, damit ihr die Gesetzesvorlage als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden kann. Knapp abgelehnt wurden sowohl die Standesinitiative des Kantons SO für eine einheitliche Kinderzulage als auch das im vorangegangenen Jahr bereits vom SR verworfene Begehren von LU, das mittels gesamtschweizerisch einheitlichen Familienzulagen und ergänzenden Leistungen für bedürftige Familien und Kinder im Sinne des Modells der Eidg. Kommission für Familienfragen (EKFF) Familien, Alleinerziehende und Kinder unterstützen wollte (AB NR, 2005, S. 338 f., 339 f. und 350 f.); vgl. SPJ 2004, S. 213.
[41] AB SR, 2005, S. 596 f., 597 f. (Fristverlängerung zur Behandlung der Volksinitiative) und 707 ff.; Presse vom 22.9.05.
[42] AB NR, 2005, S. 1566 ff.; Presse vom 12.11. (Kommission) und 30.11.05. In der Sommersession hatte der NR die Behandlung der parlamentarischen Initiativen Fehr, Jacqueline (sp, ZH) und Meier-Schatz (cvp, SG) für Ergänzungsleistungen für Familien gemäss dem Tessiner Modell verlängert (AB NR, 2005, S. 946; vgl. SPJ 2004, S. 213 f.).
[43] BBl, 2005, S. 2628; LT und NZZ, 21.6.05; vgl. SPJ 2003, S. 132. Betreffend Betreuungsgutschriften siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Fehr, Jacqueline (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen I, S. 155 f.
[44] AB NR, 2005, S. 1495 ff.; Presse vom 26.2. und 8.10.05; siehe auch die Petition „verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter“ in AB NR, 2005, S. 1505 und Beilagen III, S. 182.
[45] Presse vom 29.7.05.
[46] AB SR, 2005, S. 281 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 214. In derselben Debatte nahm der SR Kenntnis von einer in die gleiche Richtung zielenden Petition des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, welche zudem ein existenzsicherndes Einkommen für jedes in einer Einelternfamilie lebende Kind verlangt hatte. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatte der Petition Folge geben und die Motion des Nationalrates annehmen wollen.
[47] BBl, 2005, S. 2741 ff. und 5183 ff.; Presse vom 6.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 215. Abstimmungskampf: Presse vom 22.3. und 1.4.-3.6.05. Zum Inkrafttreten siehe die Antwort des BR auf eine Frage Fehr, Mario (sp, ZH) in AB NR, 2005, S. 767.
[48] Engeli, Isabelle / Tresch, Anke, Vox-Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 5. Juni 2005, Institut für Politikwissenschaft der Universität Genf und gfs.bern, Bern 2005.