Année politique Suisse 2005 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Behinderte
Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft betreffend die Ausführungsgesetzgebung zu der vom Volk im Vorjahr gutgeheissenen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Das Paket ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als Ganzes dem fakultativen Referendum untersteht und beinhaltet auch das totalrevidierte Gesetz zur Eingliederung von invaliden Personen. Die vorgeschlagenen Neuerungen wurden bereits anlässlich der Entscheide über die NFA intensiv diskutiert. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung hatte die Linke erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen das Minimalniveau der in der Sozialpolitik zu erbringenden Leistungen (v.a. bei den Eingliederungsmassnahmen für Invalide) detailliert vorschreibt [59].
An ihrer Jahreskonferenz verabschiedete die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren eine Erklärung, die in der Behindertenpolitik vergleichbare Standards zwischen den Kantonen anstrebt. Anfang 2006 tritt die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen, der bisher 17 Kantone beigetreten sind, in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der gut 1400 Heime und Behinderteninstitutionen in der Schweiz [60].
Der Ständerat überwies ein Postulat Ory (sp, NE), das vom Bundesrat finanzielle Anreize verlangt, damit Unternehmen, insbesondere KMU, behinderte Personen weiterbeschäftigen [61].
 
[59] BBl, 2005, S. 6029 ff.; TA, 16.2. und 26.5.05 (Vernehmlassung); siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Gross (sp, TG) in AB NR, 2005, Beilagen I, S. 281 f. Zur NFA allgemein siehe oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen ) resp. 5 (Finanzausgleich). Zur Volksabstimmung über die NFA vgl. SPJ 2004, S. 39 f. und 117 f.
[60] Presse vom 24.9.05.
[61] AB NR, 2005, S. 609 f.