Année politique Suisse 2005 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Kulturgüterschutz
Am 1. Juni traten das neue Kulturgütertransfergesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft, welche die Unesco-Konvention von 1970 zum weltweiten Schutz des Kulturerbes in schweizerisches Recht umsetzen. In der Verordnung war der Bundesrat den Sammler-, Kunsthandels- und Wirtschaftsverbänden sowie der SVP entgegen gekommen, indem er den Handel von Kulturgütern im Wert von unter 5000 Fr. von der Sorgfaltspflicht befreit hatte. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für archäologische und paläontologische Objekte – also für antike und aussereuropäische traditionelle Kunst, sakrale Gegenstände, Fossilien und Teile von geschichtlichen Denkmälern [6].
 
[6] Presse vom 14.4. und 4.6.05; NZZ, 7.6.05; siehe auch die Beiträge von Simone Bratschi sowie Boris Grell und Mathias Plutschow in NZZ, 28.4. und 30.5.05; vgl. SPJ 2003, S. 279 ff. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Müller-Hemmi (sp, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 349 f.