Année politique Suisse 2005 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
Radio und Fernsehen
Die für den Fernsehkonsum im Tagesmittel aufgewendete Zeit betrug im Berichtsjahr 147 Minuten, war also um eine Minute rückläufig. Dieser Rückgang liess sich in allen drei Landesteilen feststellen. Die italienische Schweiz kam nach wie vor an erster Stelle bezüglich Fernsehkonsum mit 175 Minuten während die Westschweizer einen Durchschnitt von 171 Minuten aufwiesen
[20].
Eine von Bundesrat Leuenberger in Auftrag gegebene Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der SRG soll zukünftige bundesrätliche Medienentscheide erleichtern
[21]. Die Einsetzung der mit der Untersuchung beauftragten Eidgenössischen
Finanzkontrolle wurde vom SRG-Verwaltungsrat befürwortet. Dabei wird auch der Ausbau der
SRG-Aktivitäten im Internet-Bereich genauer überprüft werden. Dieses Engagement der SRG wurde u.a. seitens der Zeitungsverleger heftig kritisiert, die einen Missbrauch der privilegierten Stellung der gebührenfinanzierten SRG monierten. Der Verband Schweizer Presse reichte denn auch beim Bundesamt für Kommunikation Beschwerde gegen den Ausbau der Internetauftritts der SRG ein
[22].
Als Zweitrat befasste sich der Ständerat in der Frühlingssession mit der Totalrevision des
Radio- und Fernsehgesetzes (
RTVG). Nachdem der Nationalrat das revidierte RTVG in der Frühlingssession 2004 gutgeheissen hatte, war im Ständerat Eintreten unbestritten. Kommissionssprecher Escher (cvp, VS) hob in der Eintretensdebatte das Hauptmerkmal dieser Revision hervor, nämlich einen Ausgleich zwischen der SRG und den privaten Anbietern. Auch Bundesrat Leuenberger lenkte die Aufmerksamkeit auf die Erleichterung des Marktzutritts für Private. Die Dualität, die sich durch die gesamte Detailberatung und die vielfältigen Anträgen zog, lautete: „
eine starke, aber nicht allmächtige SRG einerseits und gestärkte private Veranstalter andererseits“. So wurde immer wieder für bessere Bedingungen für Private plädiert, allerdings stets unter Betonung der Wichtigkeit des Service public, auch bei privaten Programmveranstaltern. Unablässig und über Parteigrenzen hinweg wurden die Berücksichtigung aller Sprachregionen und der politisch identitätsstiftende Beitrag der SRG betont. Die Beratung zog sich über mehrere Tage hinweg und war von vielen Minderheits- und Mehrheitsanträgen gekennzeichnet. Die Differenzbereinigung konnte 2005 noch nicht abgeschlossen werden
[23].
In der Detailberatung lehnte der Ständerat die vom Nationalrat beschlossene Zulassung der
politischen und religiösen Werbung bei den privaten Stationen ab. Die Werbung für Wein und Bier bei privaten Sendern fand hingegen auch in der kleinen Kammer Zustimmung. Sie lehnte es aber mit 18:17 Stimmen ab, das für die SRG geltende Alkohol- und Tabakwerbeverbot auch auf die Programm- und Werbefenster ausländischer Fernsehsender auszuweiten. Weitere Differenzen zum Nationalrat gab es bei der Unterbrecherwerbung und beim Sponsoring. Die Unterbrecherwerbung wurde gänzlich untersagt, das Sponsoring hingegen auch für Radiosender zugelassen
[24].
Beim
Gebührensplitting zugunsten der privaten Veranstalter standen fünf Varianten zur Diskussion. Die vom Nationalrat vorgenommene Aufteilung in einen Topf für das Fernsehen und einen für das Radio wurde bestätigt. Anstelle der von der grossen Kammer beschlossenen Obergrenze von je 4% legte der Ständerat die zu verteilenden Anteile an den Gebühren auf 3-5% für Radio- und 2-5% für Fernsehveranstalter fest. Die vom Nationalrat eingeführte Bestimmung, die Anzahl der Konzessionen auf zwei Fernseh- und zwei Radiosender je Unternehmen zu beschränken, fand in der kleinen Kammer keine Zustimmung und wurde ersatzlos gestrichen. Nicht einverstanden war eine Mehrheit im Ständerat auch mit der vom Nationalrat beschlossenen Herauslösung der
Nutzungsforschung und der
Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) aus dem Bereich der SRG. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Gesetzesrevision mit 23 zu 0 Stimmen gut
[25].
In der Herbstsession
begann der Nationalrat mit der Differenzbereinigung, welche aber im Berichtsjahr noch nicht beendet werden konnte. Er schloss sich bei der politischen und religiösen Werbung sowie beim Sponsoring dem Ständerat an. Bei allen anderen wichtigen Differenzen beharrte er jedoch auf seinen Positionen. Er hielt am Verbot für Wein- und Bierwerbung in den ausländischen Programmfenstern fest, sprach sich für einen fixen Satz von 4% der zu verteilenden Gebühren aus (in erster Lesung hatte er sich für einen Maximalsatz von 4% ausgesprochen), wollte nur höchstens je zwei Fernseh- und Radiokonzessionen pro Anbieter vergeben, und hielt daran fest, die Nutzungsforschung und die UBI als von der SRG unabhängige Institutionen neu zu gründen
[26].
Der
Ständerat konnte in der Wintersession nicht alle Differenzen ausräumen. Er gab zwar beim Verbot der Alkoholwerbung in ausländischen Programm- und Werbefenstern und auch bei der Verselbständigung der Nutzungsforschung nach. Beim Gebührensplitting fasste er einen Kompromissentscheid: Er verzichtete auf eine Differenzierung zwischen Radio- und Fernsehstationen, lehnte aber einen fixen Satz weiterhin ab und schlug für beide einen Anteil von 3% bis 5% vor. Mit der Beschränkung der Anzahl Konzessionen je Anbieter und der Neustrukturierung der UBI konnte er sich immer noch nicht befreunden
[27].
Im Rahmen des
Media-Abkommens mit der EU (Bilaterale II) wurde die Radio- und Fernsehverordnung an die EU-Normen angepasst. Überregionale Fernsehstationen müssen somit den Hauptteil ihrer Programme europäischen Werken widmen. Ausserdem müssen mindestens 10% der Sendungen von unabhängigen Produzenten stammen
[28].
In
Genf war die Übernahme des lokalen Fernsehsenders „
Léman Bleu“ von einem harten Kampf gekennzeichnet. Die französische Gruppe Hersant stand beim Aktienkauf in Konkurrenz zu der Westschweizer Edipresse. Die Stadt Genf, die einen Anteil von 12% besitzt, hatte ebenfalls Mitspracherecht. Sie machte zunächst ihre Präferenz für Edipresse deutlich, während der Verwaltungsrat des Senders die Offerte von Hersant bevorzugte. In einer Kehrtwende sprach sich dann die Stadtregierung dennoch für Hersant aus. Letztendlich wurde die Stadt Genf Mehrheitsaktionär bei einer Minderheitsbeteiligung der Hersant Gruppe
[29].
Die SRG kündigte an, dass sie
Swissinfo, den Nachfolgedienst von Schweizer Radio International, aus Spargründen auf ein Minimum kürzen will. Übrig bleiben soll eine englischsprachige Redaktion von etwa 10 Mitgliedern, während der neunsprachige Nachrichtendienst wegfallen wird. Die landessprachlichen Dienste werden von den jeweiligen regionalen SRG-Unternehmen übernommen. Vehemente Proteste schlugen den Restrukturierungsplänen dieses Internet-Auslandsdienstes der SRG u.a. seitens der Auslandschweizerorganisation entgegen und auch das Parlament reagierte verärgert. Es sprach sich in der Detailberatung des RTVG (siehe oben) für die Weiterführung des Auslanddienstes aus. Zudem wurde im Nationalrat entschieden, dass künftig der SRG 50% der Kosten dieses Angebots vom Bund zurückerstattet werden. In der Differenzbereinigung ging der Ständerat noch weiter und beschloss einen Mindestsatz von 50% für die Finanzierung dieses Programmangebots. Auch die aussenpolitischen Kommissionen beider Räte sowie die nationalrätliche Fernmeldekommission hatten sich für den Erhalt von Swissinfo ausgesprochen. Eine Motion Lombardi (cvp, TI) forderte eine Verpflichtung der SRG, das Angebot weiterhin zu erbringen. Obwohl Bundesrat Leuenberger den Vorstoss zur Ablehnung empfahl, überwies der Ständerat die Motion
[30].
Zum ersten Mal sendet in der Schweiz ein
christliches Radio 24 Stunden am Tag. Das Kabel- und Internet-Radio Life Channel will ein Publikum ab 30 Jahren ansprechen und hauptsächlich Glaubens- und Lebensfragen behandeln
[31].
[20]
AZ, 28.4.06. Siehe auch
SPJ 2004, S. 243.
[21]
NZZ und
BaZ, 18.2.05.
[23]
AB SR, 2005, S. 44 ff. Siehe
SPJ 2004, S. 243 ff.
[24]
AB SR, 2005, S. 60 ff. und 191 ff.
[25]
AB SR, 2005, S. 87 ff.
[26]
AB NR, 2005, S. 1108 ff. und 1275 ff.
[27]
AB SR, 2005, S. 933 ff.
[28]
NZZ, 3.11.05. Siehe auch
SPJ 2004, S. 245.
[29]
LT, 8.3., 15.4., 3.5., 6.5., 20.5., 25.5., 9.6., 16.6. und 1.7.05.
[30] Presse vom 23.3.05;
AB SR, 2005, S. 563 ff. (Motion).
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