Année politique Suisse 2006 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
print
Industrie, Gewerbe, Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-LANDSCHAFT: Alkohol- und Tabakgesetz. Eintreten beschlossen. Verkauf von Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren wird verboten. In 1. Lesung wird auch ein Verbot für Plakatwerbung für Alkohol und Tabak beschlossen. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 71% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49% (BaZ, 9.6., 25.9.).
BERN: Teilrevision des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Die Regierung hatte Verzicht auf gesetzliche Ladenöffnungszeiten vorgeschlagen. Damit könnten Läden gemäss eidgenössischem Arbeitsgesetz von 6-23 Uhr geöffnet sein. Die Parlamentskommission schlägt Öffnungszeiten bis 22 Uhr unter der Woche und Samstags bis 17 Uhr vor. 22 Uhr geht aber vielen Grossräten zu weit (SVP, EVP, GFL, GBJA und SP). In der 1. Lesung gegen den Widerstand der Linken mit 102 zu 83 Stimmen gutgeheissen. Referendumsdrohung der Gewerkschaft Unia und des bernischen Detaillistenverbandes. In der 2. Lesung geht der Grossrat zurück und legt einen neuen Vorschlag für die Öffnungszeiten vor: 20 Uhr Ladenschluss, einen Abendverkauf pro Woche und 17 Uhr für den Samstag. Ausserdem wurde die Werbung für Alkohol unter 15 Volumenprozent bei Sport- und Kulturveranstaltungen gestattet. Mit 103 gegen 16 Stimmen verabschiedet (Bund, 23.3., 13.6.; BZ, 23.3., 24.3.; vgl. SPJ 2005, S. 266).
GENEVE : Le «Collectif pour la promotion associative», ainsi que des acteurs des milieux culturels et associatifs ont déposé un référendum contre une nouvelle loi interdisant la pose d’affiches sauvages. Le référendum a récolté 8500 signatures. La nouvelle loi sur les procédés de réclame, votée début juin, par le Grand Conseil, rend la pose d’affichages sauvages passible d’amendes allant de 100 à 60 000 francs. La pratique actuelle, qui repose sur une sorte de consensus tacite, consiste à tolérer ces affiches quand elles sont apposées avec du Scotch et non de la colle. La loi demande d’ailleurs bien aux communes de mettre à disposition des emplacements « en nombre approprié » pour les affiches gratuites (LT, 2.8).
LUZERN: Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes. Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Es bestehen drei Varianten: totale Liberalisierung (Werktage so lange wie gewünscht, Sonntag bleibt gleich). Teilweise Liberalisierung (Werktage bis 20 Uhr, keine Abendverkäufe mehr und sonntags wie bisher). Status Quo (ergibt sich bei einem doppelten Nein. Das heisst an Werktagen bis 18.30 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr. Ausserdem besteht noch eine Stichfrage: Totalliberalisierung oder werktags bis 20 Uhr? Ja-Parolen der CVP, FDP und SVP. In der Volksabstimmung vom 21.5. werden die 2 Varianten mit jeweils 62,7% und 56,8% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 37,5%. D.h. die alte Regelung bleibt in Kraft (NLZ, 17.1., 22.5.; vgl. SPJ 2005, S. 266).
SANKT GALLEN: Revision des Gewerberechts. In die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung will die Wandergewerbe- undUnterhaltungsgewerbegesetze sowie das Gesetz über die Patentpflicht für Warenverkaufsautomaten ersatzlos streichen (SGT, 23.3.).
THURGAU: 1) Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Tankstellen-Shops). In der Volksabstimmung vom 21.5. mit 61,4% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 32,3% (SGT, 22.5.; vgl. SPJ 2005, S. 266). 2 ) Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol (ohne Bier und Wein). Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren wird damit auch verboten. SVP und FDP mehrheitlich gegen Eintreten. EVP hat die Verbote vorgeschlagen. Eintreten beschlossen. Ein Antrag seitens der GP für ein Verkaufsverbot für Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren scheitert. In 1. Lesung beschlossen (SGT, 30.3., 20.4.).
VAUD : Les députés ont approuvé la loi sur le cinéma, les vidéogrammes et les logiciels de loisirs. Elle vise à garantir la protection des mineurs (rsv.vd.ch, 27.6).