Année politique Suisse 2006 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung. Familien mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 65 000 Fr. müssen künftig keine Prämien mehr für Kinder und junge Erwachsene zahlen: Diese werden vollumfänglich von der öffentlichen Hand übernommen. Ausserdem wird der Selbstbehalt von 12 auf 10% gesenkt. Mit 94 zu 1 Stimmen gutgeheissen (BüZ, 2.9.).
LUZERN: Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes. Neu werden Jugendliche bis 25 Jahre und unabhängig von ihrer finanziellen Situation ein Anrecht auf eine 50% Prämienverbilligung haben. Opposition nur seitens der SVP. In 2. Lesung vom Parlament genehmigt (NLZ, 20.6.).
NIDWALDEN: Der Regierungsrat lehnt die SP-Initiative „Für zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung“ in seiner Botschaft an den Landrat ab. Nidwalden soll bei der Prämienverbilligung mindestens 80% der Bundesbeiträge ausschöpfen. Zurzeit sind es 58%. Vom Parlament abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 21.5. wir die Initiative mit 60,5% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 33,6% (NLZ, 21.1., 22.5.).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Die Ausschöpfungsquote soll auf 65% erhöht werden. In 1. Lesung gutgeheissen (SGT, 28.11.).
SCHAFFHAUSEN: Änderung des Dekretes über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes. Staatsbeiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien zugunsten von Ehepaaren mit einem Kind und alleinziehenden Personen werden erhöht. Ohne Gegenstimme vom Parlament gutgeheissen (SN, 28.11.).