Année politique Suisse 2006 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Spitalwesen – Hôpitaux
APPENZELL AUSSERRHODEN: Sanierung des Psychiatrischen Zentrums in Herisau. Der Rahmenkredit von 17,2 Mio Fr. wird in 2. Lesung einstimmig gutgeheissen (SGT, 28.11.).
FRIBOURG : Les députés ont adopté, par 71 voix contre 29, le projet de loi instituant le Réseau hospitalier fribourgeois. Par 67 voix contre 30, ils ont notamment imposé à l’Etat la reprise des biens hospitaliers pour 12 millions de francs (Lib., 28.6).
LUZERN: Spitalgesetz. Spitäler werden zu selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten mit mehr Entscheidungskompetenzen als bisher. Den Spitälern stehen neu ein Spitalrat vor, in dem auch ein Regierungsmitglied beisitzt. Die Regierung schreibt den Spitälern weiterhin vor, welche Leistungen sie zu erbringen haben. In 1. Lesung beschlossen. Opposition zum neuen Gesetz aus den Reihen der SP, der GP und der SVP. In 2. Lesung mit 62 zu 52 Stimmen gutgeheissen. In der Volksabstimmung vom 26.11. mit 60% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,7% (NLZ, 27.6., 12.9., 27.11.).
SANKT GALLEN: Volksinitiative „Für unsere Regionalspitäler“. Die Initiative zielt auf eine gesetzliche Verankerung der Spitalstandorte. Ausserdem soll in allen Regionalspitälern eine uneingeschränkte Grundversorgung angeboten werden. Vom Kantonsrat klar ohne Gegenvorschlag abgelehnt. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 65% Nein-Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 45,1% (SGT, 5.4., 25.9.).
ZÜRICH: Neues Gesetz über ärztliche Zusatzhonorare in Spitälern. Die Hälfte der Honorare sollen den Ärzten zu Gute kommen während 45% in einen Klinikpool fliessen, 5 % in einen Spitalpool. Der Klinikleiter entscheidet über den Klinikpool während die Spitaldirektion über die Verwendung des Spitalpools bestimmt. Vom Parlament Eintreten auf die Vorlage beschlossen. In 1. Lesung gutgeheissen. Nach einer Änderung können Ärzte privat Rechnung stellen, zulasten der Spitäler, wenn sie allgemein versicherte Patienten ambulant behandeln. Kantonsrat heisst das Gesetz in 2. Lesung mit 104 zu 51 Stimmen gut. Referendum des Verbandes der Zürcher Spitalärzte und -ärztinnen (VSAO) gegen das Gesetz eingereicht. Das Referendum ist mit einem Gegenvorschlag gepaart: So sollen nicht die Chefärzte entscheiden, wer wie viel aus dem Klinikpool erhält, sondern eine Honorarkommission (NZZ, 11.4., 16.5., 13.6., 16.8.; vgl. SPJ 2004, S. 283).