Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Datenschutz und Statistik
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Volkszählung
Die beiden neuen Gesetze über die Sozialversicherungsnummer und die Registerharmonisierung schufen die technischen Voraussetzungen für die angestrebte Reform der Volkszählung. Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung. Wie bereits im Vorjahr vom Bundesamt für Statistik angekündigt, soll die Volkszählung in Zukunft nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen, sondern auf der Grundlage der bei den Behörden (vor allem den kommunalen Einwohnermeldeämtern) vorliegenden Registerdaten durchgeführt werden. Als Ergänzung dazu kommen Repräsentativbefragungen zur Erfassung von Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Verkehrsverhalten). Die Stichproben in diesen jährlichen Repräsentativbefragungen sollen derart umfangreich sein, dass ihre über einige Jahre kumulierten Ergebnisse auch Aussagen zu kleinräumigen Gebieten ermöglichen. Das würde den im Vorjahr vorgebrachten Haupteinwand gegen das neue System entkräften. Die neue Methode bringt nicht nur grosse Kosteneinsparungen. Die Volkszählungsdaten werden dank den im Jahresrhythmus gewonnenen Informationen aus den Registern und den Repräsentativbefragungen auch wesentlich aktueller sein als diejenigen der bisherigen, alle zehn Jahre durchgeführten Erhebung. Für die nach diesem neuen System durchzuführende nächste Volkszählung beantragte der Bundesrat einen Kredit von 69 Mio Fr. Das ist nur etwa halb soviel wie die in der Botschaft als Alternative ebenfalls präsentierte Variante der Kantone, welche die Registerdaten nicht mit Repräsentativbefragungen, sondern mit Vollerhebungen zu Strukturdaten kombinieren wollten [8].
 
[8] BBl, 2007, S. 53 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 19 f. Siehe auch die Interpellation Bieri (cvp, ZG) in AB SR, 2006, S. 249 ff. und I, Beilagen, S. 57 ff. Die Präsentation eines Alternativvorschlags hatte NR Gutzwiller (fdp, ZH) mit einer im Berichtsjahr noch nicht behandelten Motion verlangt (SPJ 2005, S. 20).