Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Gewalt in der Familie
Die vom Nationalrat im Vorjahr beschlossenen zivilrechtlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie und in eheähnlichen Partnerschaften fanden auch im Ständerat Zustimmung. Er lehnte es aus föderalistischen Gründen aber ab, den Kantonen vorzuschreiben, dass sie Beratungsstellen einrichten müssen. Der Nationalrat übernahm in der Differenzbereinigung diese Streichung [36].
 
[36] AB SR, 2006, S. 257 ff. und 616; AB NR, 2006, S. 898 ff. und 1144; BBl, 2006, S. 5745 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 27 f.