Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Nachdem im Vorjahr ein Vorentwurf für eine Verschärfung der strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung der
Geldwäscherei an der heftigen Kritik im Vernehmlassungsverfahren gescheitert war, skizzierte Bundesrat Merz im September die Grundzüge einer neuen, massiv abgespeckten Vorlage. Den Einbezug von Vortaten zur Geldwäscherei wie gewerbsmässiger Schmuggel, Produktepiraterie oder Börsenkursmanipulationen behielt er bei. Neu soll auch für nicht zustande gekommene Geschäfte mit Verdacht auf Geldwäscherei eine Meldepflicht bestehen. Bei unbedeutenden Transaktionen sollen die Finanzintermediäre hingegen von den Sorgfaltspflichten entbunden werden
[37].
[37]
Bund und
NZZ, 30.9.06. Vgl.
SPJ 2005, S. 27. Zur Revision des Gesetzes gegen Insidergeschäfte siehe unten, Teil I, 4b (Banken, Börsen und Versicherungen).