Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine formelle Regelung der
Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen (z.B. Stellung von Interventionseinheiten bei Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen) zugunsten der Bundeskriminalpolizei. Im Ständerat gaben diese Vorschläge zu keinen grossen Diskussionen Anlass; sie wurden in der Herbstsession einstimmig verabschiedet
[28].
Noch vor sechs Jahren hatten sich die kantonalen Polizei- und Justizdirektoren gegen das Begehren der Polizeikorps nach Zulassung von so genannter
Deformationsmunition im ordentlichen Polizeidienst (bei besonderen Einsatzeinheiten ist sie bereits im Einsatz) gewandt. Im Berichtsjahr änderten sie nun ihre Meinung und unterstützten dieses Anliegen; sie machten ihren positiven Entscheid aber davon abhängig, dass der Bundesrat diese Munition als völkerrechtskonform beurteilt. Diese Munition sei ihrer Ansicht nach effektiv geeignet, in Notfällen bewaffnete Personen rasch und wirksam ausser Gefecht zu setzen und damit weitere Opfer zu vermeiden. Auch der Chef des Grenzwachtkorps hoffte, vom Bundesrat die Erlaubnis zum Einsatz von Deformationsmunition zu erhalten. Der Bundesrat empfahl eine entsprechende Motion Perrin (svp, NE) zur Annahme und beantwortete damit implizit die Frage nach der Völkerrechtsverträglichkeit positiv. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren gaben daraufhin die schrittweise Einführung dieser Munition bekannt. Die Motion selbst wurde von Günter (sp, BE) bekämpft und deshalb vom Nationalrat noch nicht behandelt
[29].
[28]
BBl, 2006, S. 4225 ff.;
AB SR, 2006, S. 795 ff.
[29]
Bund, 24.1.06;
BZ, 31.3.06;
TA, 7.4.06 (Polizeidirektoren und Grenzwachtkorps). Motion Perrin:
AB NR, 2006, S. 1112 und III, Beilagen, S. 654 f.;
LT, 14.6.06;
NZZ, 26.6.06.
Copyright 2014 by Année politique suisse