Année politique Suisse 2006 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Zivilrecht
Im Juni legte der Bundesrat seinen Entwurf für eine neue,
einheitliche Zivilprozessordnung vor. Diese soll die 26 kantonalen Verfahrensordnungen ersetzen. Die Organisation der Gerichte bleibt Sache der Kantone, und sie behalten auch die Kompetenz, Fachgerichte – wie z.B. Handels-, Miet- oder Arbeitsgerichte – einzurichten resp. beizubehalten. Im Zentrum der Reform steht neben der Vereinheitlichung eine verbesserte Transparenz. Für Fälle von geringerem Streitwert sollen vereinfachte Verfahren zum Zuge kommen, und obligatorische Mediationsverfahren sollen vermehrt zu einer aussergerichtlichen Erledigung eines Streites führen
[44].
Die Rechtskommission des Nationalrats präsentierte ihre Vorschläge zur Konkretisierung der 2003 vom Ratsplenum gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Frey (fdp, NE) zur
Zuständigkeitsordnung bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie beantragte, das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht um eine Bestimmung zu ergänzen. Diese sieht vor, dass ein angerufenes Schiedsgericht unabhängig von einer an einem anderen Gerichtsstandort in derselben Sache eingereichten Klage über seine Zuständigkeit beschliesst. Damit soll vermieden werden, dass die Schiedstätigkeit durch eine zusätzliche Klageeinreichung blockiert werden kann. Der Bundesrat stellte sich hinter diesen Antrag, und beide Parlamentskammern hiessen ihn gut
[45].
Zur Revision des Vormundschaftsrechts siehe unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).
Zu den diversen Revisionen des OR bezüglich den Bestimmungen über Aktiengesellschaften, Trusts und andere Unternehmensformen siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
[44]
BBl, 2006, S. 7221 ff.; Presse vom 30.6.06. Vgl.
SPJ 2004, S. 26.
[45]
BBl, 2006, S. 4677 ff. und 4691 ff. (BR);
AB NR, 2006, S. 911 f. und 1600;
AB SR, 2006, S. 800 f. und 922;
BBl, 2006, S. 8311. Vgl.
SPJ 2005, S. 29.
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