Année politique Suisse 2006 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
print
Andere Steuerfragen
Im November veröffentlichte die WAK-NR ihren Bericht zu einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI). Diese verlangt Änderungen bei der Zuständigkeit zur Besteuerung von Vorsorgeleistungen, die im Ausland wohnenden Personen zukommen. Heute liegt die Befugnis für die Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Neu sollen die im Ausland wohnhaften Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgeleistungen von jenem Kanton besteuert werden, in welchem die begünstigte Person ihr letztes Erwerbseinkommen versteuert hat [27].
In seinen Antworten auf die Fragen Schelbert (gp, LU), Kiener Nellen (sp, BE) und Teuscher (gp, BE) erklärte der Bundesrat, es gebe keine gesetzliche Grundlage, um die Spieler an der Fussball-Europameisterschaft 2008 von der Quellensteuer zu befreien [28].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Bugnon (svp, VD) betreffend Aufteilung der Steuern des Flugpersonals zwischen der Schweiz und Deutschland ab. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass die deutsche Gesetzesänderung, welche eine Lücke im deutschen Steuerrecht schliesst, für die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung mit sich bringe. Dies sei allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass es sich um eine unzureichende Regelung handle, sondern dass die betroffenen Personen aufgrund der deutschen Regelung während Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ansässigen Personen, die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht Grenzgänger sind, verwehrt war und ist [29].
Der Nationalrat verwarf eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine Personalaufstockung bei der Eidg. Steuerverwaltung forderte, um Mehreinnahmen zu generieren. Gemäss Bundesrat sei das Ziel besser mit einer Verstärkung der Steuerkontrolleure zu erreichen. Primär seien die Kantone für die Eröffnung von Nach- und Strafsteuerverfahren zuständig. Keine Chance hatte auch eine Motion Vanek (alliance de gauche, GE), welche die kantonalen Verwaltungen bezüglich der direkten Bundessteuer regelmässiger und intensiver überprüfen wollte, damit das Gesetz über die direkte Bundessteuer einheitlicher ausgelegt wird [30].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Fehr (sp, SH) im Vorprüfungsverfahren ab, welche die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangte. Deren Erträge sollten hälftig auf den Bund und auf die Kantone aufgeteilt werden, wobei der Bundesanteil der Finanzierung der Langzeitpflege zugute kommen soll. Die Ratsmehrheit wollte die Zuständigkeit für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen belassen [31].
Gegen den Willen des Bundesrates überwies die grosse Kammer einstimmig eine Motion Randegger (fdp, BS), welche die steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verlangt [32].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE) ab, welche die Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer neu ausgestalten wollte. Vollmer hatte verlangt, dass als Fahrkostenabzüge höchstens die für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs tatsächlich anfallenden Kosten resp. die für eine gleiche Streckenlänge anfallenden Kosten geltend gemacht werden können. Die Ratsmehrheit fürchtete, mit dieser Regelung die Bewohner von Randregionen, deren öffentliche Verkehrsinfrastruktur weniger gut ausgebaut ist, und die Selbständigerwerbenden schlechter zu stellen [33].
Auf Antrag des Bundesrates verwarf der Nationalrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche nur definitiv erfolgte Vermögenszuflüsse als Einkommen besteuern wollte. Besonders im Zusammenhang mit der Besteuerung der Einkünfte aus so genannten Schneeballsystemen dränge sich gemäss Baumann ein gesetzgeberisches Handeln auf, damit betrogene Sparer zusätzlich zum Verlust nicht noch Steuern zu bezahlen hätten. Gemäss Bundesrat habe die WAK-SR vor zwei Jahren diesen Sachverhalt geprüft, aber darauf verzichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen [34].
 
[27] BBl, 2007, S. 1173 ff.
[28] AB NR, 2006, S. 1289 f. und 1405 sowie Beilagen I, S. 668; NLZ und TG, 9.8.06. Zur Euro 08 siehe unten, Teil I, 7b (Sport), zu den Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit der Euro 08 siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[29] AB NR, 2006, S. 2028 und Beilagen V, S. 313 f.; siehe auch die Antworten des BR auf eine Anfrage Wäfler (edu, ZH) und zwei Interpellationen Hubmann (sp, ZH) in AB NR, 2006, Beilagen V, S. 109 und 277 ff.
[30] AB NR, 2006, S. 606 f. und 618 f.
[31] AB NR, 2006, S. 994 ff.
[32] AB NR, 2006, S. 608 f.; vgl. SPJ 2004, S. 108.
[33] AB NR, 2006, S. 707 ff.
[34] AB NR, 2006, S. 614.