Année politique Suisse 2006 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Biersteuer
Das Parlament verabschiedete das Bundesgesetz über die Biersteuer (BStG). Dieses löst den Bundesratsbeschluss von 1934 über die eidgenössische Getränkesteuer ab, der seit 1937 nur noch für Bier gilt. Neu bemisst sich die Steuer nach der Gradstärke des Bieres auf der Grundlage des Stammwürzegehalts. Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit lehnte es der Rat in der Detailberatung ab, die Steuersätze auf Bier nach Alkoholgehalt abgestuft zu senken und Mindereinnahmen von 20 Mio Fr. in Kauf zu nehmen. In der grossen Kammer scheiterte ein Rückweisungsantrag der SP und der Grünen, der eine Vorlage mit den rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung aller Alkoholika sowie Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen zum Schutz der Jugend forderte. In der Detailberatung folgte der Rat durchwegs den Anträgen der Kommissionsmehrheit und hiess mit 94:79 Stimmen gegen den Willen des Bundesrates einen Grundsatzartikel gut, der den Jugend- und Gesundheitsschutz speziell erwähnt. Bezüglich der Steuersätze blieben sowohl Anträge zur Erhöhung der Steuer für Spezial- und Starkbier als auch zur Senkung der generellen Steuerbelastung chancenlos. Auf Ablehnung stiessen auch die Vorschläge des rot-grünen Lagers, einen Teil des Ertrages aus der Biersteuer für die Suchtbekämpfung zu verwenden, süsse Biermischgetränke (Bierpops) höher zu besteuern und dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, den Steuersatz zu erhöhen, um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu verstärken. In der Differenzbereinigung setzte sich der Nationalrat mit der Einfügung eines Grundsatzartikels durch, wonach die Biersteuer unter Berücksichtigung des Jugend- und Gesundheitsschutzes auszugestalten ist. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 37:2 Stimmen bei 5 Enthaltungen und im Nationalrat mit 131:54 Stimmen bei 2 Enthaltungen [35].
 
[35] AB SR, 2006, S. 3 ff., 639 f., 741 f. und 923; AB NR, 2006, S. 1028 ff., 1257 ff. und 1603; BBl, 2006, S. 8403 ff.; Presse vom 7.3. und 22.6.06; vgl. SPJ 2005, S. 121.