Année politique Suisse 2006 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Mineralölsteuer
Zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes siehe unten, Teil I, 6d (Luftreinhaltung).
Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) billigte das Parlament eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Diese sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Hinweis auf das Investitionshilfegesetz gegen die Revision ausgesprochen; das Calanca- und das Maggiatal seien auf der Grundlage dieses Gesetzes zu unterstützen und nicht über Steuerermässigungen [37].
Der Nationalrat verwarf eine Motion der SVP-Fraktion, welche den zweckgebundenen Zuschlag zur Verbrauchssteuer auf Mineralöle während fünf aufeinander folgenden Jahren um 10,9 Rappen pro Liter reduzieren wollte, um die aufgelaufenen Überschüsse abzubauen. Die Ratsmehrheit war der Meinung, der Vorstoss widerspreche der schweizerischen Umweltpolitik [38].
Ebenfalls abgelehnt wurde eine bereits im Vorjahr vom Ständerat verworfene Standesinitiative des Kantons Waadt, welche umweltfreundliche Treibstoffe und Additive für Kleinmotoren, insbesondere Zweitaktmotoren, von der Mineralölsteuer befreien wollte [39].
 
[37] BBl, 2006, S. 2449 ff. (BR); AB NR, 2006, S. 92 ff., 1399 und 2043; AB SR, 2006, S. 530 ff., 1105 ff., 1161 und 1263; BBl, 2007, S. 1; WoZ, 9.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 121. Zur Verwendung von China-Granit im schweizerischen Strassenbau siehe die Antwort des BR auf eine Frage Schelbert (gp, LU) in AB NR, 2006, S. 1740 f.
[38] AB NR, 2006, S. 107 ff.
[39] AB NR, 2006, S. 1070 f. Fattebert (svp, VD) zog seine Motion betreffend die Verwendung von Heizöl für Traktoren zurück, da der Bundesrat im Rahmen des EP 04 vorgeschlagen hatte, die Mineralölsteuerrückerstattungen für Treibstoffe, die für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Berufsfischerei verwendet wurden, aufzuheben (AB NR, 2006, S. 598 und Beilagen II, S. 30 f.).