Ende Jahr unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, die
Kreditsperre
dauerhaft im Gesetz zu verankern, da das befristete Kreditsperrungsgesetz von 2002 Ende 2007 ausläuft. Das Instrument, das der Bundesrat seit 1997 im Rahmen des Voranschlags sechs Mal beantragt hatte, hatte sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt und den Bundeshaushalt insgesamt um über 1 Mia Fr. entlastet
[45].