Année politique Suisse 2006 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation / Post und Telekommunikation
Nach zweijähriger Debatte räumten die Räte in der Frühlingssession die letzten Differenzen bei der Revision des
Fernmeldegesetzes aus. Im Zentrum stand die Entbündelung der letzten Meile im Telefon-Festnetz. Für den schnellen Bitstrom-Zugang (Breitband-Internetanschlüsse) muss die Swisscom ihre Infrastruktur während vier Jahren zu kostenorientierten Preisen anderen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung stellen. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 126:14 Stimmen bei 52 Enthaltungen von linker Seite und im Ständerat mit 36:2 Stimmen bei sechs Enthaltungen
[47].
Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche
Revision der Fernmeldedienstverordnung in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei 69 Fr. pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis
[48].
Am 1. Januar 2007
verschwindet der
nationale Auskunftsdienst 111. Die 1921 geschaffene, für vielfältige Informationen zuständige Stelle wurde ab 1958 kostenpflichtig und beschränkte sich auf Telefonnummern und Adressen. In den letzten Jahren gingen die Anfragen wegen der zunehmenden Verbreitung des Internet stark zurück. Ab kommendem Jahr ersetzen vierstellige Mehrwertdienstnummern mit den Anfangsziffern 18xy die 111
[49].
[47]
AB SR, 2006, S. 87 ff., 217 und 301;
AB NR, 2006, S. 337 f. und 512;
BBl, 2006, S. 3565 ff.; Presse vom 10. und 22.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 151 f.
[48]
AB SR, 2006, S. 91;
AB NR, 2006, S. 652 f.; Presse vom 23.2.06;
LT und
QJ, 2.6.06;
NZZ, 14.9.06 (Verordnung).
[49] Presse vom 28.-30.12.06.
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