Année politique Suisse 2006 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
Bodenrecht
Die Absicht des Bundesrates, das Bundesgesetz
über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) aufzuheben, stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung. Anlass zu Kritik gaben jedoch die flankierenden raumplanerischen Massnahmen. Die Bürgerlichen lehnten sie mit dem Hinweis auf die Kompetenzen der Kantone in der Raumplanung ab, während die Grünen, die SP sowie Natur- und Umweltschutzverbände sie als ungenügend beurteilten. Der Zweitwohnungsanteil sei bereits heute zu hoch, und die vom Bundesrat vorgeschlagene Delegation der Verantwortung an die Kantone via Richtplanung lasse diesen zu viel Spielraum. Der Boom von Zweitwohnungen lasse sich nur mit einer Kontingentierung in den Griff bekommen. Die meisten Kantone zeigten sich mit der Aufhebung der Lex Koller einverstanden, doch ging manchen die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ebenfalls zu weit. Sie schränke die kantonale und kommunale Autonomie zu stark ein. Die Tourismuskantone Wallis und Graubünden lehnten die Änderung des Raumplanungsgesetzes strikt ab; sie sind dabei, eine neue Tourismussteuer auszuarbeiten, die auch Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse bittet
[14].
Die Vereinigung „Helvetia nostra“ des Umweltschützers Franz Weber lancierte eine eidgenössische
Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“. Sie verlangt, den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestandteil der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20% zu beschränken
[15].
Mit einer Ausnahmeregelung gab der Bundesrat seine Zustimmung zum umfangreichen
Tourismusprojekt eines ägyptischen Unternehmers in
Andermatt (UR). Geplant ist ein Ferienresort mit Freizeitanlagen, Hotels und Ferienhäusern. Die Bauten unterstehen nicht der Lex Koller, um Uri wirtschaftliche Entwicklungschancen zu bieten. In seiner Antwort auf eine Frage Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erklärte der Bundesrat, es seien Sicherheitsmassnahmen eingebaut, damit der Bau des Hotels auch in zeitlicher Hinsicht im Mittelpunkt stehe. Damit knüpfte die Regierung ihre Ausnahmeregelung an eine Auflage, die den Verkauf der Ferienwohnungen ohne vorherige Realisierung des übrigen Projekts verhindern soll
[16].
[14]
BZ, 28.1.06;
NF, 16.2.06;
BüZ, 17.2. und 2.3.06;
SZ, 23.2.06;
SGT, 27.2. und 18.3.06; Presse vom 1.3.06;
TA, 15.8.06 (GR und VS); vgl.
SPJ 2005, S. 163.
[15]
BBl, 2006, S. 5229 ff.; Presse vom 10.5.06. Zur zweiten Volksinitiative von Helvetia nostra, „gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“, siehe unten, Teil I, 6d (Allgemeine Umweltpolitik).
[16] Presse vom 23.9.06;
AB NR, 2006, S. 1411 f.
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