Année politique Suisse 2006 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
Gewässerschutz
Gegen die Mehrheit der SVP-Fraktion, welche im Protokoll das Fehlen präziser internationaler Auflagen zur Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung bemängelte, billigte das Parlament die
Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Gewässer. Das Protokoll legt keine technischen Normen fest, sondern enthält ein Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasserbewirtschaftung befassen. Jede Vertragspartei muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls die zu erreichenden Ziele bekannt geben. Diese Ziele müssen eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen, welche die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung schützt. 36 Staaten, darunter die Schweiz, haben es unterzeichnet; es trat 2005 in Kraft
[24].
Das Parlament hiess eine durch das Entlastungsprogramm 2003 bedingte
Revision des Gewässerschutzgesetzes gut. Damals hatte das Bundesamt für Umwelt (vormals BUWAL, heute BAFU) Kürzungen im Personalbereich vorzunehmen, welche es durch einen Abbau der
staatlichen
Kontrollen im Bereich der Tankanlagen realisierte; dies wiederum machte die nun vorliegende Gesetzesänderung nötig. Die kleine Kammer nahm die Vorlage einstimmig an. Im Nationalrat beantragte eine grüne Kommissionsminderheit vergeblich Nichteintreten; sie wehrte sich dagegen, ein gutes und verlässlich funktionierendes Kontrollsystem aufzugeben. Im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat wollte der Nationalrat die Aufsicht über die Tankanlagen nicht so stark lockern und beschloss, Lageranlagen alle zehn Jahre nach den Regeln der Technik warten zu lassen; zudem müssten die Leckanzeigesysteme überprüft werden. Im Differenzbereinigungsverfahren präzisierte der Ständerat, dass periodische Kontrollen mindestens alle zehn Jahre nur bei bewilligungspflichtigen Lageranlagen zu erfolgen haben, das heisst bei Anlagen, welche in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen liegen. Je nach Gefährdung der Gewässer soll der Bundesrat Kontrollintervalle für weitere Anlagen festlegen können. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 44:0 Stimmen, im Nationalrat mit 118:73 Stimmen bei drei Enthaltungen; Grüne, SP und EVP votierten geschlossen dagegen
[25].
Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Haller (svp, BE) ab, welche verlangte, die deponierte
Munition resp. die versenkten Sprengstoffrückstände in Schweizer Seen – bekannt sind vor allem die Fälle des Thuner- und Brienzersees
– so weit zu bergen und zu entsorgen, als diese eine potenzielle Gefahr für Menschen und Tiere darstellen. Gemäss Bundesrat wiesen bis anhin gewonnene Erkenntnisse auf keine akute Gefährdung hin. Zudem sei nach heutigem Wissensstand die ökologische Schädigung durch eine Bergung grösser als das Restrisiko beim Verbleib der Munition auf dem Seegrund
[26].
Fischer und Naturschützer reichten die im Vorjahr lancierte
Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)“ ein, um Flüsse und Seen zu beleben, da von 57 einheimischen Fischarten bereits acht ausgestorben und 37 gefährdet sind. Konkret verlangt das Begehren die Sanierung und Renaturierung beeinträchtigter Fliessgewässer, kantonale Renaturierungsfonds, ausreichende Restwassermengen und das Recht der Verbände, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einzufordern
[27].
[24]
AB SR, 2006, S. 101 f. und 616;
AB NR, 2006, S. 760 ff. und 1144;
BBl, 2006, S. 5881; vgl.
SPJ 2004, S. 156.
[25]
AB SR, 2005, S. 819 ff.;
AB SR, 2006, S. 168 f. und 301;
AB NR, 2006, S. 13 ff., 369 und 514;
BBl, 2006, S. 3637 f.; vgl.
SPJ 2004, S. 156.
[26]
AB NR, 2005, S. 1562 f.;
AB SR, 2006, S. 267 ff.;
BaZ und
BZ, 24.3.06.
[27]
BBl, 2006, S. 6699 f.; Presse vom 4. und 24.7.06; vgl.
SPJ 2005, S. 169.
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