Année politique Suisse 2006 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Gesundheitspolitik
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Komplementärmedizin
Der Bundesrat sprach sich gegen eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen aus. Er empfahl die 2005 eingereichte Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" dem Parlament ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er begründete dies damit, zahlreiche Forderungen der Initiantinnen und Initianten seien schon erfüllt und die Komplementärmedizin könne unter den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bereits angemessen berücksichtigt werden; sie habe inzwischen einen bedeutenden Platz im Versorgungssystem erreicht. Alternative Heilmethoden und Arzneimittel könnten jederzeit auf Antrag in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden, müssten aber nachweisen, dass sie die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Eine darüber hinausgehende Berücksichtigung würde auf Kosten der herkömmlichen wissenschaftlichen Medizin gehen oder zu einem massiven Kostenschub im Gesundheitswesen führen [11].
 
[11] BBl, 2006, S. 7591 ff.; Presse vom 31.8.06. Die GPK des NR beschloss, die Umstände zu überprüfen, die 2005 zum umstrittenen Entscheid von BR Couchepin geführt hatten, fünf komplementärmedizinische Methoden wieder aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung nach KVG zu nehmen (Presse vom 9.11.06). Siehe SPJ 2005, S. 183.