2004 hatte eine Nationalfondsstudie festgestellt, dass Frauen beim
Aufteilen der Pensionskassengelder nach der Scheidung meist den Kürzeren ziehen. Eine Studie des Bundesamts für Justiz machte später weitere Mängel aus – etwa beim
Kinderschutz. Zwei Mitglieder der SP-Fraktion im Nationalrat (Thanei, ZH und Sommaruga, GE) hatten daraufhin zwei parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung des ZGB in dem Sinn verlangten, dass im Scheidungsfall im Bereich der beruflichen Vorsorge eine effektive Gleichbehandlung erreicht wird. Der vorberatenden Kommission gingen die ausformulierten Begehren zu weit, weshalb sie dem Plenum Ablehnung der beiden Initiativen beantragte. Sie deponierte aber eine Motion, welche den Bundesrat beauftragt, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleiches und der Kinderbelange abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Obwohl das heutige Scheidungsrecht erst seit Januar 2000 in Kraft sei, bestehe in einigen Bereichen Handlungsbedarf. Vor allem beim gemeinsamen Sorgerecht für Kinder gebe es ernste Fragen zu lösen. Heute könne dieses praktisch nur erteilt werden, wenn beide Eltern zustimmten. Auch beim Vorsorgeausgleich gebe es Probleme. Dass die Pensionskassengelder hälftig aufgeteilt werden müssen, sei zwar unbestritten. Doch Schwierigkeiten gebe es beispielsweise beim Berechnungszeitpunkt und bei internationalen Scheidungen. Der Bundesrat warnte aber auch vor zu grossen Erwartungen. Gerade das Sorgerecht wecke bei den Betroffenen grosse Emotionen, und der Gesetzgeber könne kaum je allen Erwartungen gerecht werden. Die parlamentarischen Initiativen wurden klar abgelehnt, die Motion stillschweigend angenommen. Der Ständerat stimmte ebenfalls diskussionslos zu
[47].