Année politique Suisse 2006 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
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Radio- und Fernsehgesetz
Nach zweijähriger Debatte im Parlament konnte in der Frühjahrssession des Berichtsjahres das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet werden [18].
Bei der letzten Runde der Differenzbereinigung beschloss der Nationalrat beim Gebührensplitting an seinem Beschluss festzuhalten und den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern einen fixen Satz von je 4% zu überlassen. Der Antrag von Stamm (svp, AG), den privaten Radiosendern einen fixen Satz von 4% und den privaten Fernsehstationen einen Gebührenanteil zwischen 3 und 5% zu überlassen, hatte trotz der Unterstützung durch die CVP-Fraktion keine Chance. Bei der Beschwerdeinstanz folgte der Rat entgegen dem Vorschlag seiner Kommission dem Konzept des Ständerats. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) beurteilt demnach weiterhin nur den redaktionellen Teil von Radio und Fernsehen, während die Einhaltung der Vorschriften über Werbung, Sponsoring und neu auch des Verbots politischer und religiöser Werbung durch das Bundesamt für Kommunikation beaufsichtigt wird. Ebenfalls dem Ständerat folgte der Nationalrat bei der Finanzierung des Auslandangebots der SRG, der Bund übernimmt künftig die Hälfte der Kosten [19].
Das Geschäft ging zurück an den Ständerat, dieser schloss sich bei allen verbleibenden Differenzen dem Nationalrat an. Er folgte dabei den Anträgen seiner Kommission, die die Chancen einer Einigungskonferenz als gering beurteilte, weil der Nationalrat bei allen bestehenden Differenzen mit relativ klaren Mehrheiten entschieden hatte [20].
Durch die Revision des RTVG waren die Motionen von Lombardi (cvp, TI) zur Erhaltung des Angebots von Swissinfo/SRI und von Borer (svp, SO) zur Aufhebung des Reklameverbots sowie die parlamentarische Initiative von Schmid (cvp, AI) zur Revision des RTVG bereits gesetzgeberisch erfüllt und konnten abgeschrieben werden [21].
 
[18] AB NR, 2006, S. 511; AB SR, 2006, S. 299; BBl, 2006, S. 3587 ff. Vgl. SPJ 2005, S. 244 f.
[19] AB NR, 2006, S. 2 ff.
[20] AB SR, 2006, S. 91 ff.
[21] AB NR, 2006, S. 11 (Lombardi); AB NR, 2006, S. 1131 (Borer); AB NR, 2006 S. 1107 (Schmid).