Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
GENEVE : Le Grand Conseil s’est prononcé en faveur d’une révision totale de la Constitution cantonale. Elle devra être élaborée par une Constituante élue par le peuple (LT, 5.5).
GLARUS: Volksinitiative gegen die Gemeindestrukturreform. Die Initiative, mit der die Gemeindestrukturreform verhindert werden soll, kommt zustande. Daher wird an einer ausserordentlichen Landsgemeinde darüber abgestimmt, ob bis 2011 die bisher 25 Gemeinden im Kanton zu 3 Einheitsgemeinden zusammengefasst werden sollen. Die Strukturreform wird an der Landsgemeinde vom 25.11. klar angenommen; ein noch radikalerer Reformvorschlag bleibt dagegen chancenlos (NZZ, 26.11.; vgl. SPJ 2006, S. 265).
LUZERN: Kantonsverfassung. Die Standesinitiative wird eingeschränkt und das Parlament kann nicht mehr mittels einer Volksinitiative abberufen werden. Obergericht und Verwaltungsgericht werden zu einem einzigen Gericht, dem Kantonsgericht, zusammengeführt. Vom Kantonsrat in 2. Lesung mit 70 zu 45 Stimmen verabschiedet. Gegen die Revision stimmen SVP, SP und Grüne. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 63,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,4% (NLZ, 30.1., 31.1., 18.6.; vgl. SPJ 2006, S. 260).
OBWALDEN: Gesetz über die Bereinigung der amtlichen Gesetzessammlung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 26.1., 15.3.).
SCHAFFHAUSEN: Rechtssetzungsprogramm zur Umsetzung der neuen Verfassung. Anpassung des Gemeindegesetzes, des Wahlgesetzes, des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt, des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Gesetzes über die direkten Steuern und des kantonalen Umweltschutzgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 22.1.).