Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Allgemeines – Généralités
APPENZELL AUSSERRHODEN: Änderung des Nationalbankgoldgesetzes. Die 51 Mio Fr., welche mittels eines Ausgabenbeschlusses der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an die Gemeinden ausbezahlt werden können, müssen zwingend für ausserordentliche Abschreibungen verwendet werden. In 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Der Ausgabenbeschluss wird in der Volksabstimmung vom 21.10. mit 90,6% der Stimmen genehmigt; Stimmbeteiligung: 39,8% (www.ar.ch, 14.5., 20.8.; NZZ, 22.10.; vgl. SPJ 2006, S. 269).
BASEL-LANDSCHAFT: Revision des Finanzhaushaltsgesetzes zur Einführung einer Defizitbremse. Ein allfälliger Aufwandüberschuss muss durch Eigenkapital gedeckt werden. Falls das verfügbare Eigenkapital nicht ausreicht, setzen die Bremsmechanismen ein. Wenn das Defizit im Budget 3% des Ertrags übersteigt, erhöht der Landrat die Steuern um bis zu 5 Prozentpunkte (auf maximal 105%). Es wird aber nur dann an der Steuerschraube gedreht, wenn das Eigenkapital unter die Grenze von 100 Mio Fr. sinkt. Übersteigt das Eigenkapital in wirtschaftlich guten Zeiten 250 Mio Fr., kann der Landrat (muss aber nicht) den Steuerfuss unter 100% ansetzen, darf aber nicht unter 95% gehen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Die Vierfünftelmehrheit wird dabei klar verfehlt, so dass eine obligatorische Volksabstimmung stattfindet (www.bl.ch, 22.3.; BaZ, 20.4.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative für ein griffiges Finanzreferendum. Alle Staatsausgaben über 3 Mio Fr., die vom Grossen Rat nicht mit einer Vierfünftelmehrheit gutgeheissen werden, sollen zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Volksbegehren wird von den vier bürgerlichen Parteien CVP, FDP, LDP und SVP lanciert (BaZ, 18.7.). – 2) Initiative zur Überprüfung der öffentlichen Aufgaben des Kantons. Die Regierung soll dazu angehalten werden, Paragraf 16 der neuen Basler Kantonsverfassung umzusetzen. Dieser verlangt von den Behörden, dass sie die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Effizienz sowie ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit überprüfen. Das Volksbegehren wird von den vier bürgerlichen Parteien CVP, FDP, LDP und SVP lanciert (BaZ, 18.7.).
BERN: 1) Schuldenbremse. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. SP, Grüne und EVP – die die Schuldenbremse ursprünglich ganz ablehnten – versuchen in der 2. Lesung die Schuldenbremse an eine Schuldenquote zu koppeln. Die SP fordert eine Schuldenquote von 13%, die Grünen eine von 15% und die EVP eine von 12%. Durchgesetzt hat sich der Antrag der EVP, der die Schuldenbremse an eine Quote von 12% koppelt (www.be.ch, 21.3.; Bund, 6.6.). – 2) Finanzkontrollgesetz. Eine Amtszeitbeschränkung für den Vorsteher der Finanzkontrolle wird abgelehnt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 20.3.; www.be.ch, 4.6.).
GRAUBÜNDEN: Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle wird gestärkt und ihre Kompetenzen werden klar definiert. Vom Grossen Rat beschlossen (BüZ, 4.7., 31.8.).
LUZERN: Finanzreform. Ein Paket mit über 30 Gesetzesänderungen, das die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu regelt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 19.6.; NLZ, 11.9.).
NIDWALDEN: 1) Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 19.1., 7.2.). – 2) Gesetz zur Entlastung der Haushalte des Kantons und der Gemeinden. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 30.5., 19.9.).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Definitive Überführung einzelner Dienststellen in die wirkungsorientierte Verwaltungsführung. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (SN, 11.12.).
SOLOTHURN: 1) Änderung des Gesetzes über die Kürzung von Staatsbeiträgen und die Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen. In der Volksabstimmung vom 11.3. mit 75,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 38,9% (www.so.ch, 11.3.; vgl. SPJ 2006, S. 267). – 2) Verlängerung des Spargesetzes um zwei Jahre. Festlegung eines Quorums von 51 Kantonsrätinnen und Kantonsräten für den Beschluss von neuen Ausgaben. Vom Kantonsrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen. In der Volksabstimmung vom 11.3. mit 75,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 38,9% (SZ, 21.2.; NZZ, 12.3.; vgl. SPJ 2006, S. 267). – 3) Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.so.ch, 29.8.). – 4) Erhöhung der Finanzbefugnisse des Regierungsrats. Änderung der Kantonsverfassung. Der Regierungsrat kann neue einmalige Ausgaben bis zu einem Betrag von 250 000 Fr. und jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zu einem Betrag von 50 000 Fr. beschliessen. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.so.ch, 12.12.).