Année politique Suisse 2007 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen /
2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
AARGAU: Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Grossen Rat in 2. Lesung gutgeheissen. Weil der Bund künftig allein für die Nationalstrassen zuständig ist, zeichnet sich in der Strassenkasse eine Entlastung ab. In der Vorlage der Regierung ist vorgesehen, den Betrag um den die Strassenkasse künftig entlastet wird, für den öffentlichen Verkehr einzusetzen. Während diese Bestimmung vom Grossen Rat in der 1. Lesung noch gutgeheissen wird, obsiegt in der 2. Lesung eine Variante, gemäss der dieser Betrag befristet bis Ende 2010 zu bewilligen und für Verkehrsinfrastruktur im weitesten Sinne zu verwenden ist (AZ, 24.3., 27.6.; vgl. SPJ 2006, S. 269).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neues Finanzausgleichsgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 27.6.; www.ar.ch, 24.9.).
BASEL-LANDSCHAFT: Gesetz zur Umsetzung des neuen Finanzausgleichs des Bundes (NFA). Der Kanton wird durch die Umsetzung des NFA einmalig mit 58,3 Mio Fr. und die Gemeinden mit 1 Mio Fr. belastet. Hinzu kommen wiederkehrende Mehrkosten von 8,1 Mio Fr., davon 6 Mio Fr. für die Gemeinden. In 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.bl.ch, 7.6.; BaZ, 22.6.).
BASEL-STADT: 1) Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (www.bs.ch, 6.6.).
– 2) Anpassung der Gesetzgebung an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (www.bs.ch, 7.11.).
GENEVE : L’association des communes genevoises s’est prononcée en faveur de la modification de la loi sur la péréquation intercantonale. Le canton de Genève, qui a reçu 60 millions de francs, conservera le domaine de la culture dans ses prérogatives. Ce dernier ne sera ainsi finalement pas à la charge des communes (TG, 22.6).
GLARUS: 1) Innerkantonale Entflechtungen von Aufgaben und Finanzströmen. Mehr Autonomie und gleichzeitig auch mehr Risiken für die Gemeinden. Vom Kantonsrat verabschiedet. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (NZZ, 22.2.; www.gl.ch, 6.5.).
– 2) Anpassung der Gesetzgebung an die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet (www.gr.ch, 18.4.).
LUZERN: Finanzausgleichsgesetz. Im innerkantonalen Finanzausgleich erhalten kleinere Gemeinden überproportional viel Geld. Dieses Fusionshemmnis soll beseitigt werden. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 19.6.; NLZ, 11.9.).
NIDWALDEN: 1) Gesetz über die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 30.5., 27.6.).
– 2) Gesetz über die Umsetzung der Bundesgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 19.9., 24.10.).
OBWALDEN: Gesetz über die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (www.ow.ch, 31.5., 29.6.).
SANKT GALLEN: 1) Innerkantonaler Finanzausgleich. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 23.9. mit 75,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 22,2% (www.sg.ch, 20.2.; SGT, 24.4., 25.4., 24.9.; vgl. SPJ 2005, S. 264).
– 2) Finanzausgleichsgesetz. Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 23.9. mit 82,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 22,2% (SGT, 25.4., 24.9.; www.sg.ch, 5.6.).
SCHAFFHAUSEN: Finanzausgleichsgesetz. Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (SN, 5.6., 4.9.).
SCHWYZ: Gesetz zur Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen. Vom Kantonsrat verabschiedet. Die Änderung untersteht dem obligatorischen Referendum. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 75,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33,9% (www.sz.ch, 28.3.; NZZ, 18.6.).
SOLOTHURN: 1) Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Neuregelung des Teilbereichs Nationalstrassen. Schaffung einer gemeinsamen Trägerschaft in der Nordwestschweiz für den betrieblichen und projektfreien baulichen Unterhalt Vom Kantonsrat ohne Gegenstimme verabschiedet (www.so.ch, 29.8.).
– 2) Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung, des Waldgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes. Vom Kantonsrat einstimmig verabschiedet (www.so.ch, 30.10.).
THURGAU:
Gesetz zur Umsetzung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 21.3., 4.4., 25.4.).
ZUG: 1) Gesetz über die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 3.5., 5.7.).
– 2) Zweites Paket der Zuger Finanz- und Aufgabenreform. Als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wird auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden reformiert. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 28.6., 30.8.).
ZÜRICH: Gesetz über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich. Vom Kantonsrat in 2. Lesung einstimmig verabschiedet (www.zh.ch, 12.2.).
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