Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Jagd, Fischerei, Tierschutz –
Chasse, pêche, protection des animaux
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Totalrevision des Jagdgesetzes. In der Hauptsetz- und Brutzeit wird eine genaue Zeitspanne (1.4.-31.7.) definiert, während der die Hunde an der Leine geführt werden müssen. Die Jagdplanung und Bestandsregulierung erfolgt neu nach wildbiologischen Kriterien. Ferner anerkennt der Kanton alle schweizerischen Jägerprüfungen und der so genannte Fehlschuss wird entkriminalisiert. Jäger, die aus Versehen oder nach Fehleinschätzung z.B. ein säugendes Muttertier erlegen, müssen den Vorgang nur noch melden, Strafverfolgung und Busse entfallen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 4.5.; www.bl.ch, 7.6.). – 2) Revision des Hundegesetzes. Das Halten von Hunden wird an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Wer einen potenziell gefährlichen Hund erwirbt, darf nicht einschlägig vorbestraft sein, muss Fachkenntnisse vorweisen und darf keinen weiteren Hund halten, der älter als 16 Wochen ist. Darüber, welche Hunde gefährlich sind oder sogar verboten werden müssen, entscheidet der Regierungsrat. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die nötige Vierfünftelmehrheit wird dabei nicht erreicht, so dass die Stimmbürger entscheiden müssen. In der Volksabstimmung vom 25.11. mit 84,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 30% (www.bl.ch, 14.6.; BaZ, 22.6., 26.11.).
GENEVE : Lors de la votation populaire du 17 juin, 81,7% des citoyens (participation : 42,5%) ont plébiscité la nouvelle loi sur les chiens, qui rend la détention de molosses plus difficile, et qui impose à tous les nouveaux acquéreurs de chiens de suivre désormais des cours d’éducation canine. Les amateurs de molosses sont particulièrement touchés et ces bêtes seront listées. Leurs détenteurs devront certifier à l’avenir qu’ils sont majeurs et qu’ils suivent des cours théoriques (TG, 18.6 ; voir APS 2006, p. 271 s.).
GRAUBÜNDEN: Hundegesetz. Für verhaltensauffällige Hunde kann der Kanton künftig eine Wesensprüfung anordnen. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 31.8.).
NIDWALDEN: Jagdgesetz. Die Sanktionierung von Jagdvergehen wird neu geregelt. Vom Landrat in 2. Lesung gutgeheissen (NLZ, 18.1.).
THURGAU: Hundegesetz. Kampfhunde werden im Thurgau nicht generell verboten, ihre Haltung wird aber an strenge Vorschriften gebunden. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. In 2. Lesung wird das Gesetz entschärft. Der Rat streicht den Passus, wonach Hunde getötet werden können, wenn die Hundesteuer nicht entrichtet wird. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 16.8., 30.8., 13.9.).
ZÜRICH: Volksinitiative gegen EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz. Mit einer Standesinitiative soll die Zulassung der bisher verbotenen Transporte verhindert werden. Das von mehreren Tierschutzorganisationen lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NZZ, 9.11.).