Année politique Suisse 2007 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen /
4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
AARGAU: Revision des Gesetzes über die Grundbuchabgaben. Anpassung an das eidgenössische Fusionsgesetz sowie Reduktion der Abgabe bei Handänderungen an Grundstücken und bei Eintragungen von Grundpfändern. Vom Grossen Rat in 1. Lesung gutgeheissen (AZ, 12.12.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative „der Landhof bleibt grün“. Die geplante Überbauung auf dem Landhof-Areal, der früheren FCB-Spielstätte soll verhindert werden. Das 2006 lancierte Volksbegehren kommt zustande. Der Grosse Rat erklärt die Initiative für rechtlich zulässig (BaZ, 24.3.; www.bs.ch, 12.9.).
– 2) Volksinitiative „zur Eindämmung des Antennen-Wildwuchses“. Das Volksbegehren kommt zustande (BaZ, 27.7., 4.8.; vgl. SPJ 2004, S. 275).
NIDWALDEN: Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 20.9.).
SCHWYZ: Revision des Planungs- und Baugesetzes. Neu wird in diesem Erlass auch der Schutz vor Naturgefahren geregelt. Baugesuche können künftig nach dem Prinzip „Ein Gesuch – eine Bewilligung“ mit einem Gesamtentscheid bewilligt werden. Vom Kantonsrat einstimmig verabschiedet (NLZ, 9.2.; www.sz.ch, 19.9.).
SOLOTHURN: Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus der Praxis und den Anforderungen des Umweltschutzes. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 2.5., 27.6.).
URI: Neues Umweltschutzgesetz. Einführung des Verursacherprinzips bei der Abwasserentsorgung. In der Volksabstimmung vom 11.3. mit einem Nein-Stimmenanteil von 58,3% verworfen; Stimmbeteiligung: 31,8% (NLZ, 12.3.).
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