Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Alters- und Invalidenvorsorge –
Prévoyance pour personnes âgées et invalides
AARGAU: Pflegegesetz. Verantwortung und Finanzierung der Langzeitpflege liegen fortan bei den Gemeinden. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 10.1., 17.1., 27.6.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung. Die willentliche Vermögensverminderung soll unterbunden werden. In 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es wird keine 2. Lesung gewünscht (SGT, 16.8.; www.ai.ch, 22.10.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Ungedeckte Pflegetaxen sollen künftig die ehemaligen Wohngemeinden von Heimbewohnern mit maximalen Ergänzungsleistungen übernehmen. Vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet (www.gl.ch, 13.6.).
LUZERN: 1) Gesetz über soziale Einrichtungen. Behindertenheime und Sonderschulen werden künftig von Kanton und Gemeinden sowie über Leistungspauschalen statt über Defizitdeckungen finanziert. Sie müssen Kostenrechnungen erstellen sowie Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsinstrumente einführen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 77,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,1% (NLZ, 31.1., 20.3., 18.6.). – 2) Sonderkredit für die Vorfinanzierung des Systemwechsels im Heimwesen. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 73,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,2% (www.lu.ch).
NIDWALDEN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 19.9., 24.10.).
OBWALDEN: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 14.9., 25.10.).
SANKT GALLEN: Neubau des Zentrums für Alterspsychiatrie. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 82,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 34,7% (NZZ, 18.6.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Altersbetreuungs- und Pflegegesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (SN, 5.6.; www.sh.ch, 2.7.). – 2) Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und einziger Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 4.6.).
SCHWYZ: Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.sz.ch, 28.3.).
THURGAU: Anpassung des Kantonalen Rechts an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme gutgeheissen (www.tg.ch, 8.2., 8.3., 21.3.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Vom Kantonsrat in 2. Lesung einstimmig verabschiedet (www.zh.ch, 8.1.). – 2) Revision des Gesetzes über die Invalideneinrichtungen für Erwachsene. Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Explizite Bezeichnung der Tätigkeit von Behinderten als „Arbeit“, nicht nur als „Beschäftigung“. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.). – 3) Einführungsgesetz zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 17.9., 1.10.). – 4) Zusatzleistungsgesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (www.zh.ch, 17.9., 1.10.). – 5) Volksinitiative „Taxi Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung“. Der Zürcher Verkehrsverbund soll künftig nicht nur nach Fahrplan Züge, Busse und Schiffe verkehren lassen, sondern auch den individuellen Transport von Mobilitätsbehinderten unterstützen. Das Volksbegehren wird vom Verein Taxi Fahrdienst für Menschen mit einer Behinderung lanciert (NZZ, 6.12.).