Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
print
Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
AARGAU: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. U.a. müssen Prämienverbilligungen für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50% betragen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 20.6., 1.11.).
LUZERN: Volksinitiative für faire Prämienverbilligungen. All jene, die mehr als 10% des anrechenbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden, sollen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten. Das Volksbegehren wird von der SP lanciert (NLZ, 22.8.).
OBWALDEN: 1) Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz. Vom Kantonsrat in 2. Lesung einstimmig gutgeheissen (www.ow.ch, 26.1.). – 2) Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz. Neuregelung der Prämienverbilligung. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 25.11.).
SCHWYZ: Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Vom Kantonsrat einstimmig verabschiedet (www.sz.ch, 19.9.).
SOLOTHURN: Volksinitiative für eine wirksame Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Initiative ist aufgrund von Änderungen in der Bundesgesetzgebung nicht mehr umsetzbar und wird deshalb zurückgezogen (www.so.ch, 27.6.; vgl. SPJ 2004, S. 279).
ZÜRICH: Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Neuregelung der Finanzierung der Prämienverbilligung, ohne an den bisherigen Verteilungsgrundsätzen etwas zu ändern. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.).