Année politique Suisse 2007 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
AARGAU: 1) Gesetz über die Anpassung der kantonalen Gesetze an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (www.ag.ch, 20.3.). – 2) Gesetz gegen häusliche Gewalt. Die Beratung und Prävention bei häuslicher Gewalt werden ausgebaut und es wird eine Anlaufstelle geschaffen. Vom Grossen Rat verabschiedet (AZ, 28.3.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Partnerschaftsgesetz. Mit einem Mantelerlass werden vier Gesetze sowie die Zivilprozess- und Strafprozessordnung des Kantons an den neuen Zivilstand der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft angepasst. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 2.3.; www.ar.ch, 19.3., 20.8.).
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Familienzulagen. Der Grosse Rat erhält die Kompetenz, über die Mindestansätze hinaus Kinderzulagen zu beschliessen. In 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es findet eine zweite Lesung statt (www.ai.ch, 26.11.).
GRAUBÜNDEN: Pflegekindergesetz. Gegenüber der Verordnung des Bundesrates beinhaltet das Gesetz verschiedene Änderungen. Wer ein Pflegekind aufnehmen will, braucht die Zustimmung des kantonalen Sozialamtes. Zudem wird die Dauer der Bewilligungspflicht für die Aufnahme eines Kindes ausgedehnt. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 14.2.; www.gr.ch,14.2.).
JURA : La révision de la loi sur la violence domestique a été adoptée en deuxième lecture. A l’avenir, ça n’est pas la victime de la violence domestique qui devra quitter le domicile commun, mais la personne qui commet ces violences (QJ, 21.6).
LUZERN: Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 20.3.; NLZ, 7.11.).
NEUCHATEL : L’initiative populaire « pour un nombre approprié de structures d’accueil de qualité » a abouti (Exp., 28.7 ; voir APS 2006, p. 278).
NIDWALDEN: 1) Familienzulagengesetz. Vom Landrat 2006 verabschiedet. Der zum Gesetz eingereichte Gegenvorschlag wird vom Landrat für gültig erklärt (www.nw.ch, 21.3.). – 2) Gesetz über die Anpassung von Erlassen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 12.12.).
OBWALDEN: 1) Änderung der Kantonsverfassung. Vollzug der Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Wie Ehegatten und nahe Verwandte dürfen künftig auch eingetragene homosexuelle Paare oder faktisch zusammenlebende Paare nicht gleichzeitig dem Regierungsrat, dem Kantonsrat oder einer anderen Behörde angehören. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 16.12. mit 83,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 32,8% (www.ow.ch, 14.9., 25.10.; NLZ, 17.12.). – 2) Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch, 25.10., 25.11.).
SANKT GALLEN: Teilrevision des Kinderzulagengesetzes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 26.9., 27.11.).
SCHAFFHAUSEN: Änderung des Gesetzes über die Familien- und Sozialzulagen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vierfünftelmehrheit wird erreicht, so dass keine obligatorische Volksabstimmung erforderlich ist (www.sh.ch, 2.7.; SN, 4.9.).
SCHWYZ: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 72,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34% (www.sz.ch, 28.3.; NZZ, 18.6.).
SOLOTHURN: Volksinitiative „familienfreundliche Tagesstrukturen in den Solothurner Gemeinden“. Das von der FDP eingereichte Volksbegehren fordert den Aufbau von Mittagstischen und Aufgabenhilfen, die von den Gemeinden und den Eltern finanziert werden sollen. Die SP und die Grünen reichen einen massiv abgeschwächten Auftrag für Tagesschulen nach. Die Regierung erarbeitet einen Entwurf zuhanden einer Volksabstimmung im Jahre 2009 (SZ, 11.7., 23.8., 13.12.).
THURGAU: Alimentengesetz. Die Bevorschussung von Kinderalimenten durch die Gemeinden wird im Kanton Thurgau zeitlich nicht beschränkt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimme gutgeheissen (SGT, 11.1., 8.3.).
ZUG: Anpassung kantonaler Gesetze an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 25.1., 29.3.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 7.5., 9.7.). – 2) Volksinitiative „Chancen für Kinder“. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,8% verworfen; Stimmbeteiligung: 34% (NZZ, 18.6.; vgl. SPJ 2006, S. 279). – 3) Volksinitiative „Kinderbetreuung Ja“. Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, gemeinsam für ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot zu sorgen. Das von Gewerkschaften und Linksparteien lancierte Volksbegehren kommt zustande (NZZ, 15.9.).