Année politique Suisse 2007 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen /
5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
AARGAU: Volksinitiative gegen Rauchverbote in privaten Räumen. Das Volksbegehren steht im Zusammenhang mit der Debatte über Rauchverbote in Gastgewerbebetrieben. In der Kantonsverfassung soll festgeschrieben werden, dass in Räumen, welche sich im Eigentum von Privatpersonen befinden, namentlich in Restaurants, das Rauchen nicht verboten werden darf. Das Volksbegehren wird eingereicht (AZ, 6.7., 4.8.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Revision des Gesundheitsgesetzes. Schutz vor Passivrauchen. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren darf nur noch in speziell gekennzeichneten Fumoirs geraucht werden. Ferner beinhaltet die neue Bestimmung Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak im öffentlichen Raum und in Sportstätten, verbindliche Gesundheitsplanung sowie das Recht auf freie Heiltätigkeit. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Ein Nein-Komitee, das ein Rauchverbot in Gaststätten ablehnt, ergreift das Referendum. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird das Gesetz mit 54,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46,2% (SGT, 24.8., 12.9., 8.11.; www.ar.ch, 25.6., 24.9.; vgl. SPJ 2006, S. 279).
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative für ein Rauchverbot. In allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in Bars und Restaurants, soll das Rauchen verboten werden. Vom Rauchverbot ausgenommen sind nur noch eigens abgetrennte, unbediente und mit einer Lüftung versehene Räume. Das Volksbegehren wird eingereicht (eine gleich lautende Initiative kommt auch in Basel-Stadt zustande, vgl. unten) (BaZ, 17.8.).
BASEL-STADT: Volksinitiative für ein Rauchverbot. In allen öffentlich zugänglichen Räumen, also auch in Bars und Restaurants soll das Rauchen verboten werden. Vom Rauchverbot ausgenommen sind nur noch eigens abgetrennte, unbediente und mit einer Lüftung versehene Räume. Das Volksbegehren wird eingereicht (eine gleich lautende Initiative kommt auch in Basel-Landschaft zustande, vgl. oben) (BaZ, 17.8.).
GLARUS: Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. U.a. Neuregelung der Zulassung zu medizinischen Berufen sowie der Zuständigkeiten für die Ausbildung des Medizinpersonals. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: 1) Medikamentenabgabe. Die Bündner Ärzte dürfen ihren Patienten künftig pro Diagnose nur noch die kleinste Originalpackung eines rezeptpflichtigen Medikaments abgeben. Vom Grossen Rat gegen den Willen des Apothekerverbands beschlossen (BüZ, 20.4.).
– 2) Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. In Graubünden wird das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie z.B. Restaurants ab März 2008 verboten. Vom Grossen Rat ohne Gegenstimme verabschiedet. Gegen die Vorlage wird das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird die Gesetzesrevision mit 74,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36% (www.gr.ch, 19.4.; BüZ, 16.7., 26.11.).
JURA : Le Parlement a adopté en deuxième lecture la révision de la loi sanitaire qui introduit un registre des tumeurs dans le canton. La collecte des données sera effectuée par l’Hôpital du Jura. Le terme générique de « pédicure » sera en outre remplacé à l’avenir par ceux de « podologue » et de « pédicure-podologue » (QJ, 21.6 et 6.9).
NEUCHATEL : Les députés ont adopté l’entrée en matière sur le projet de loi sur le Centre neuchâtelois de psychiatrie. Ce projet prévoit la création d'un établissement unique réunissant les institutions de soins psychiatriques subventionnées du canton de Neuchâtel (ne.ch).
NIDWALDEN: Totalrevision des Gesundheitsgesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die CVP ergreift das konstruktive Referendum. Sie möchte, dass Nidwalden rauchfrei wird. Der daraus resultierende Gegenvorschlag wird vom Landrat für gültig erklärt (www.nw.ch, 9.5., 12.12.; SGT, 31.5., 7.8.).
SANKT GALLEN: 1) Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Verbot von Tabakwerbung auf öffentlichem Grund, auf privatem, von öffentlichem Grund her einsehbarem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden von Kanton und Gemeinden, in und an Sportstätten und an öffentlich zugänglichen Filmvorführungen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 26.11.). – 2) Nachtrag zum Gesundheitsgesetz. Regelung der Staatsbeiträge an die Gemeindespitäler. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 26.11.).
– 3) Zwei Nachträge zum Gesundheitsgesetz. Das Rauchen in allgemein zugänglichen, geschlossenen Räumen wird verboten, zugelassen sind nur noch abgetrennte Rauchzimmer. In gastgewerblichen Betrieben sind auf höchstens einem Drittel der Schankfläche in geschlossenen Räumen Rauchzimmer zulässig. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 26.11.).
THURGAU: 1) Revision des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes wird gesetzlich geregelt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 24.10., 7.11., 21.11.; SGT, 8.11.).
– 2) Volksinitiative für ein Rauchverbot. Das vom Thurgauer Initiativkomitee "Schutz vor Passivrauchen" lancierte Volksbegehren kommt zustande (SGT, 5.11., 11.12.).
VALAIS :
1) La loi sur la santé a été adoptée en première lecture à l’unanimité. Les députés ont accepté d’y ancrer le nouveau système de garde, d’interdire toute fin commerciale à l’aide au suicide et d’innover dans la gestion de la qualité des soins et de la sécurité des patients (NF, 12.10). – 2) L’initiative « Soins pour tous » a été retirée par le comité d’initiative à l’unanimité (NF, 4.8).
ZÜRICH: 1) Revision des Gesundheitsgesetzes. Die meisten Berufe der Alternativmedizin können künftig ohne staatliche Bewilligung ausgeübt werden. Plakate mit Tabak- und Alkoholwerbung dürfen auf öffentlichem Grund nicht mehr ausgehängt werden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 27.2., 6.3.).
– 2) Teilrevision des Patientengesetzes. Über Fälle der Gewebeentnahme bei urteilsunfähigen Personen soll künftig die kantonale Ethikkommission entscheiden. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NZZ, 30.10.).
– 3) Revision des Gesundheitsgesetzes. Teil der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Spitex-Organisationen werden auf eine kantonale gesetzliche Grundlage gestellt. Die Spitex schliesst Pflege, Haushalthilfe und Betreuung ein und fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Der Kanton definiert ein minimales Qualitätsniveau und beteiligt sich finanziell an den Angeboten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 18.9.; www.zh.ch, 1.10.).
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