Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Datenschutz und Statistik
print
Volkszählung
Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut [6].
 
[6] AB SR, 2007, S. 287 ff., 612 und 662; AB NR, 2007, S. 1058 ff. und 1164; BBl, 2007, S. 4559 ff. und BBl, 2008, S. 2485 (Finanzierung). Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Savary (sp, VD) in AB NR, 2007, Beilagen I, S. 654 ff. Der NR lehnte die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) für die Vorlage einer Variante mit Beibehaltung der Vollerhebung mit Fragebogen ab (AB NR, 2007, S. 1139). Vgl. SPJ 2006, S. 19.