Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Korruption
Der Nationalrat übernahm die vom Ständerat angebrachten Präzisierungen an der von ihm bereits 2005 gutgeheissenen Motion Gysin (sp, BS) über den Schutz von so genannten Whistleblowern vor Entlassung. Gegen eine Überweisung der Motion stellte sich die SVP, welche argumentierte, dass das bestehende Arbeitsrecht genügend Schutz für Whistleblower biete [36].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention [37].
 
[36] AB NR, 2007, S. 1132 ff.; SHZ, 14.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 26.
[37] BBl, 2007, S. 7349 ff.