Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Internationale Rechtshilfe
Der Nationalrat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche verlangt, dass bei der Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe periodisch die Berechtigung der Fortführung der Blockierung überprüft wird. Er stimmte ebenfalls einer Motion seiner WAK zu, die den Bundesrat auffordert, mit einer Revision die entsprechenden Rechts- und Amtshilfegesetze so auszugestalten, dass sie genauere Definitionen der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten und eine restriktive Regelung für die Untersuchungsaktivitäten ihrer Behörden in der Schweiz enthalten. Er überwies ferner ein Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) für einen Bericht, der darüber Auskunft geben soll, wie die Schweiz sicherstellen kann, dass bei der Rückgabe von blockierten Geldern von ehemaligen Staatschefs an immer noch undemokratische Staaten wirklich die Allgemeinheit und nicht nur die neuen Machthaber davon profitieren [24].
Besondere Probleme zeigten sich bei den seit 1986 blockierten Gelder des haitianischen ex-Diktators Jean-Claude Duvalier. Da Haiti nicht in der Lage war, eine korrekte Strafuntersuchung als Voraussetzung für die Rechtshilfe einzuleiten, hatte der Bundesrat 2002, gestützt auf seine Verfassungskompetenz zum Schutz des Ansehens der Schweiz, die Gelder im Wert von rund 7 Mio Fr. weiterhin blockiert und diesen Beschluss 2005 um zwei Jahre und für ein letztes Mal im August 2007 um ein Jahr verlängert. Da trotz technischer Hilfe der Schweiz Haiti weiterhin nicht in der Lage scheint, ein Gerichtsverfahren gegen Duvalier durchzuführen, dessen Urteil die Voraussetzung für die Übergabe der Gelder an Haiti wäre, besteht die Gefahr, dass die blockierten Gelder im Herbst 2008 an den in Frankreich im Asyl lebenden Duvalier zurückerstattet werden müssen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) erklärte der Bundesrat, dass er zur Zeit abklären lasse, ob zur zukünftigen Verhinderung solcher Fälle die schweizerische Rechtsordnung angepasst werden müsse. Als mögliche Lösung wurde in den Medien die Praxis Österreichs und Liechtensteins angeführt, die in solchen Fällen eigene Untersuchungen über das deliktische Zustandekommen von Vermögen durchführen [25].
 
[24] AB NR, 2007, S. 571 (Baumann), 189 (WAK) und 1713 (Gutzwiller).
[25] AB NR, 2007, Beilagen III, S. 521 ff.; LT, 22.5.07; Bund, 26.5. und 4.6.07; TA, 23.8.07 (Verlängerung der Blockierung).