Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Verwaltung
Zur Korruptionsbekämpfung (Schutz für so genannte Whistleblower) siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Zur parlamentarischen Forderung nach der Zusammenfassung aller sicherheitsrelevanten Bundesstellen in einem Departement siehe oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
Wie das Parlament mit der Überweisung einer Motion Stähelin (cvp, TG) verlangt hatte, legte der Bundesrat eine Botschaft zur
formellen Bereinigung des Bundesrechts vor. Er beantragte darin, 31 bedeutungslos gewordene Erlasse der Bundesversammlung ganz aufzuheben und in weiteren 55 Erlassen einzelne obsolet gewordene Bestimmungen zu streichen resp. an neue Vorschriften des Bundesrechts anzupassen. Er gab gleichzeitig bekannt, dass er diese Aufräumarbeit in seinem eigenen Bereich bereits durchgeführt habe und dabei unter anderem 112 Erlasse der Gesamtregierung und weitere 56 der Departemente aufgehoben habe. Der Ständerat hiess in der Dezembersession die Anträge des Bundesrats ohne Gegenstimme gut. Direkt im Anschluss daran überwies er eine weitere Motion Stähelin, welche zusätzlich zu dieser formalen Bereinigung auch noch eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert
[19].
Die GPK-SR veröffentlichte einen Bericht über den
Beizug von externen Experten und Beratern durch die Bundesverwaltung. Sie machte darin Angaben zu deren Anzahl und Kosten sowie über die Modalitäten der Ausschreibung dieser Mandate. In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat, dass die Zahlen massiv zu hoch und irreführend seien, da dabei nicht nur externe Berater der Regierung erfasst worden seien, sondern auch Firmen, welche im Auftrag des Bundes Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Informatik oder der Entwicklungszusammenarbeit erledigen
[20].
Der Nationalrat wünscht eine Fortsetzung der
Zentralisierung der Informatik-Bereiche des Bundes. Er überwies dazu eine Motion Noser (fdp, ZH), die verlangt, dass sämtliche zur Verwaltung gehörenden IT-Dienstleister beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zusammengefasst werden
[21].
Die Realisierung des
E-Government kommt voran. Im Sommer unterzeichneten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie einigten sich darin insbesondere auf einen Katalog von Vorhaben mit hoher Priorität und auf eine enge Koordination. Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsausschuss, der sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zusammensetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Barthassat (cvp, GE), die verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können
[22].
Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte
Expertenkommissionen) vor. Er beantragte insbesondere, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz festzuhalten, dass der Bundesrat diese Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung überprüft. Darüber hinaus soll er auch mehr Kompetenzen für eine laufende Anpassung der Kommissionen an sich verändernde Bedürfnisse erhalten. Um dem neuen Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, aber auch Datenschutzanforderungen zu genügen, soll die Verpflichtung zur Offenlegung von Kosten, Entschädigungen und Interessenverflechtungen neu im Gesetz verankert werden. Der Ständerat nahm einige kleinere, auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor und hiess die Vorlage einstimmig gut
[23].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche die
Einsetzung einer
PUK zur Abklärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die finanziellen Probleme der Pensionskassen des Bundes und der ihm nahe stehenden Unternehmen verlangte
[24].
[19]
BBl, 2007, S. 6121 ff.;
AB SR, 2007, S. 1113 ff. und 115 (Motion). Vgl.
SPJ 2006, S. 31.
[20]
BBl, 2007, S. 1649 ff. und 1661 ff. (BR).
[21]
AB NR, 2007, S. 1711.
[22] Rahmenvereinbarung:
BBl, 2008, S. 3391 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 31 f. Motion:
AB NR, 2007, S. 1712.
[23]
BBl, 2007, S. 6641 ff.;
AB SR, 2007, S. 1115 ff. Vgl.
SPJ 2006, S. 32.
[24]
AB NR, 2007, S. 1431 f.
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