Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Gerichte
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Justizreform
Seit mehreren Jahren befinden sich unter dem Oberbegriff „Justizreform“ sowohl die Organisation als auch der Ablauf der Rechtspflege auf Bundes- und Kantonsebene in einer tiefgreifenden Umgestaltung. Stichwörter dazu sind die neuen Bundesgerichte und die Vereinheitlichung der Prozessordnungen. Der Ständerat verlangte nun vom Bundesrat mit der Überweisung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) kurze Zwischenberichte und einen abschliessenden Bericht über die Wirksamkeit dieser Reformen [35].
Beide Parlamentskammern stimmten der Erhöhung der Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) oppositionslos zu [36].
Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus [37].
Gleichzeitig mit der Einführung eines nationalen Patentgerichts beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen, und vom Bundesamt für geistiges Eigentum ein Register der zugelassenen Patentanwälte führen zu lassen. Voraussetzung für den Eintrag in dieses Register sind entsprechende Berufsqualifikationen und dabei insbesondere das Bestehen einer vom Bundesrat kontrollierten Patentanwaltsprüfung [38].
 
[35] AB SR, 2007, S. 810 f.
[36] AB SR, 2007, S. 10 f. und 312; AB NR, 2007, S. 320 und 599. Siehe SPJ 2006, S. 36.
[37] BBl, 2008, S. 455 ff.; NZZ, 2.4. (Vernehmlassung) und 8.12.07 (Botschaft); SHZ, 25.4.07.
[38] BBl, 2008, S. 407 ff.