Année politique Suisse 2007 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Volksrechte
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Abstimmungen und Wahlen
Die im Vorjahr vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat gutgeheissenen Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte und des Gesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer fanden auch im Ständerat Zustimmung. Es ging dabei insbesondere um eine Präzisierung des Begriffs „Stellvertretung“ und um die rechtliche Absicherung der Weiterentwicklung des Vote électronique nach dem Abschluss der ersten Pilotphase [49].
Der Ständerrat übernahm den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats zur VolksinitiativeVolkssouveränität statt Behördenpropaganda“ nur zögerlich. In einem ersten Umgang folgte er dem Nichteintretensantrag seiner Kommission. Diese stiess sich konkret an der Vorschrift, dass der Bundesrat keine vom Parlamentsbeschluss abweichende Meinung vertreten dürfe. Grundsätzlich erachtete sie es aber ohnehin als unmöglich, dem Bundesrat in einem Gesetz Detailvorschriften über sein Verhalten während einer Abstimmungskampagne zu machen. Da der Nationalrat seine Haltung nicht änderte, gab der Ständerat in der zweiten Runde nach. Er schwächte die Weisung an den Bundesrat allerdings insofern ab, dass dieser bloss keine abweichende Empfehlung abgeben darf. Diese Version fand auch in der grossen Kammer Zustimmung. Als Zweitrat empfahl auch der Nationalrat, gegen den Widerstand der SVP, die Volksinitiative selbst zur Ablehnung [50].
Einmal mehr scheiterte im Parlament ein linker Vorstoss für grössere Transparenz über die Finanzierung von Wahlkämpfen und Abstimmungskampagnen. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Nationalrat eine entsprechende parlamentarische Initiative Nordmann (sp, VD) mit 78 zu 60 Stimmen ab. Nach den Nationalratswahlen, bei denen vor allem die SVP durch sehr hohe Ausgaben für Inserate und Plakate aufgefallen war, dachte die SP laut über die Lancierung einer Volksinitiative für Transparenz über die Herkunft von Wahlkampfspenden nach [51].
Zum ersten Mal wurde die Durchführung der eidgenössischen Wahlen durch die OSZE beobachtet. Auf Einladung des Bundesrates befand sich eine internationale Delegation des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte im Juni und dann nochmals während der Wahlen im Oktober in der Schweiz. Hintergrund der doch mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommenen Mission waren nicht Beschwerden über Unkorrektheiten bei den schweizerischen Wahlen, sondern Kritiken aus osteuropäischen Ländern, dass von der OSZE meist nur ihre Wahlen und kaum jemals diejenigen der Westeuropäer kritisch examiniert würden [52].
 
[49] AB SR, 2007, S. 225 f. und 311; AB NR, 2007, S. 599; BBl, 2007, S. 2293 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 39. Zur Einführung des e-voting siehe auch Bundeskanzlerin Huber in AB NR, 2007, S. 351.
[50] AB SR, 2007, S. 227 f., 668 ff. und 950 sowie 1211 (Schlussabstimmung Volksinitiative); AB NR, 2007, S. 621 f., 1322, 1731 (pa.Iv.) sowie 1949 ff. und 2075 (Volksinitiative); BBl, 2008, S. 1 f. Siehe SPJ 2005, S. 39 f. und 2006, S. 40.
[51] AB NR, 2007, S. 1444 ff.; TA, 23.10.07.
[52] Lib., 23.8.07. Siehe dazu auch NR Haering in AB NR, 2007, S. 1141 f.