Année politique Suisse 2007 : Wirtschaft / Geld, Währung und Kredit / Geld- und Währungspolitik
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Nationalbank
Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF um weitere fünf Jahre. Dieses Abkommen ist Teil des internationalen Sicherheitsdispositivs zur Bewältigung von gravierenden Währungs- und Zahlungsbilanzkrisen. Die Schweizerische Nationalbank als für die Schweiz teilnehmende Institution wird damit zu einer Darlehenszusage von rund 1,8 Mia Fr. verpflichtet. Zusammen mit dem Verlängerungsbeschluss schlug der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Kompetenzregelung vor. In Zukunft soll nicht mehr dieses, sondern die Regierung in Absprache mit der Nationalbank für die Verlängerungsbeschlüsse zuständig sein [5].
Der Nationalrat überwies gegen die Empfehlung des Bundesrates eine Motion, die verlangt, dass bei der Ausschüttung von zukünftigen Sondererlösen aus Goldverkäufen der Nationalbank das Parlament über die Auszahlungsmodalitäten und die Verwendung des Bundesanteils von einem Drittel entscheidet. Diese von der SVP, der SP und der GP unterstützte Motion hatte 2006 die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats eingereicht, nachdem sie in einem Bericht ihre Unzufriedenheit mit dem Vorgehen des Bundesrats und der Nationalbank bei der Verteilung der Einnahmen aus der Liquidierung eines Teils der in Gold angelegten Währungsreserven formuliert hatte. Der Ständerat lehnte die Motion ab, weil erstens keine Geldverteilungen aus neuen Goldverkäufen in Sicht seien und zweitens derartige Bestimmungen nur die Begehrlichkeit und Sonderfinanzierungswünsche bei den Parteien wecken würden. Wie auch der Bundesrat fand die kleine Kammer, dass der im Finanzhaushaltsgesetz für den Bundesanteil festgelegte Verwendungszweck von Sonderausschüttungen (Schuldenabbau) sinnvoll und ausreichend sei. Mit einem überwiesenen Postulat Stamm (svp, AG) verlangte der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht über die Hintergründe der Goldverkäufe der Nationalbank und dabei insbesondere eine Antwort auf die Frage, ob die Schweiz beim Verkauf dieses „Volksvermögens“ unter dem Druck ausländischer Institutionen (z.B. der Zentralbanken der USA oder der EU) gestanden habe [6].
Die Nationalbank feierte im Berichtsjahr ihr hundertjähriges Bestehen [7].
Zur Botschaft des Bundesrates zur Verschärfung des Geldwäschereigesetzes siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
 
[5] BBl, 2007, S. 8677 ff.
[6] Motion: AB NR, 2007, S. 186 ff.; AB SR, 2007, S. 1124 f.; NZZ, 19.3.07. Postulat: AB NR, 2007, S. 2062. Vgl. SPJ 2006, S. 99 f.
[7] Presse vom 22.6. und 23.6.07. Siehe auch Lit. Schweizerische Nationalbank.