Année politique Suisse 2007 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Ausgabenordnung
In der Wintersession 2006 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Kreditsperre) präsentiert. Ziel dieser Revision war es, die Kreditsperre, welche einen Beitrag zur Gewährleistung eines schuldenbremsenkonformen Bundeshaushaltes leistet, dauerhaft im Finanzhaushaltgesetz zu verankern [48].
Der Ständerat trat in der Frühjahrssession diskussionslos auf die Vorlage ein. Er präzisierte die Regeln zur Freigabe der Kreditsperre, indem er festhielt, dass die Kreditfreigabe wegen schwerer Rezession der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedarf und der Bundesrat über andere Freigaben dem Parlament in den Botschaften über die Nachtragskreditbegehren oder mit der Staatsrechnung Bericht zu erstatten hat. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 35 zu 1 Stimmen an [49].
Im Nationalrat beantragte eine links-grüne Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kreditsperre komme einer finanzpolitischen Bankrotterklärung des Parlaments gleich und sei mit ihrer flächendeckenden Wirkung ein ungeeignetes Instrument der Ausgabenbremse. Die Vertreter des bürgerlichen Lagers, welche sich schliesslich durchsetzten, sahen in der Kreditsperre ein probates Mittel, um übermässiges Ausgabenwachstum zu bremsen. Bei der Detailberatung wurden zwei Minderheitsanträge des links-grünen Lagers abgelehnt. Der erste Antrag verlangte, dass die Bundesversammlung im Beschluss über den Voranschlag Ausgaben teilweise sperren könne, wenn die Schuldenbremse dies erfordere und der zweite Minderheitsantrag wollte bereits eingegangene Verpflichtungen und gesetzlich zugesicherte Beiträge von der Sperrung ausnehmen. Der Nationalrat nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 68 Stimmen an [50].
 
[48] BBl, 2007, S. 301 ff.; vgl. SPJ 2006, S. 127.
[49] AB SR, 2007, S. 122 ff. und 952.
[50] AB NR, 2007, S. 1355 ff. und 1734.